Rauchmelder sind ein essenzieller Bestandteil des Brandschutzes und können im Ernstfall Leben retten. In Baden-Württemberg besteht daher eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in allen Räumen, in denen geschlafen wird, sowie in Fluren und Treppenhäusern, die als Rettungswege dienen. So müssen zum Beispiel Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt nicht nur für private Wohnungen, sondern auch für Unterkünfte wie Hotels, Gasthöfe, Gemeinschaftsunterkünfte, Heime und Kliniken.
Installation ist sehr einfach
Die Installation eines Rauchmelders ist unkompliziert und kann auch ohne Bohren erfolgen. Dank Klebe- oder Magnethalterungen ist ein Rauchmelder in wenigen Schritten sicher an der Decke angebracht. Idealerweise sollte der Melder in der Raummitte installiert werden, um eine bestmögliche Erkennung von Rauch zu gewährleisten.
Ein Rauchmelder hat eine durchschnittliche Lebensdauer von rund zehn Jahren. Neigt sich die Batterieladung dem Ende zu, gibt das Gerät automatisch einen Warnton von sich, um auf den notwendigen Wechsel hinzuweisen. Die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Rauchmeldern ist entscheidend für ihre Funktionstüchtigkeit. Wer sich an die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen hält, trägt aktiv zum Schutz von sich selbst und seinen Mitmenschen bei.