Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter eingeführt. Alle Kinder, die im kommenden Schuljahr die erste Klasse, eine Juniorklasse oder die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums besuchen, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.
Dieser Anspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen der Feiertage, und richtet sich gegen den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, das Kreisjugendamt. Der Rechtsanspruch gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Sorgeberechtigten entscheiden abhängig vom vorhandenen Angebot, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen wollen. Durch Schulunterricht, andere verbindliche Schulangebote (Ganztagsschule) sowie ergänzende freiwillige Betreuungsangebote wird der Rechtsanspruch erfüllt.
Nach einer umfassenden Elternumfrage 2025 im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde deutlich, dass die Stadt Reutlingen bereits ein sehr vielfältiges und bedarfsorientiertes ganztägiges Betreuungsangebot bereitstellt. Engpässe könnten laut Aussage des externen Planungsinstituts GEBIT Münster in den Mittagszeiten und in den Ferienzeiten entstehen.
Damit das Ganztagsangebot in Reutlingen möglichst bedarfsgenau ausgestaltet und weiterentwickelt werden kann, findet die Anmeldung und Platzvergabe für die Kinder der ersten Klasse ab diesem Jahr in mehreren Schritten statt:
1. Schulanmeldung
Die Schulanmeldung der Erstklasskinder wurde vom 23.02.2026 bis 27.02.2026 an den Reutlinger Grundschulen durchgeführt:
Im Rahmen der Schulanmeldung wurde geklärt, ob eine Anmeldung für die Ganztagsschule in Frage kommt. Einige Grundschulen bieten dieses Angebot auch in Wahlform an.
2. Bedarfsbekanntgabe beim Kreisjugendamt
Über die Unterrichtszeiten und die angemeldeten Ganztagsschulzeiten hinaus gibt es an Reutlinger Grundschulen ein vielseitiges kostenpflichtiges Betreuungsangebot, das in der Regel von einem Schulförderverein bereitgestellt wird. Wenn Eltern zukünftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler ein solches Angebot in Anspruch nehmen wollen, haben sie das Kreisjugendamt bis zum 15.03.2025 darüber zu informieren. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die benötigten Angebote in erforderlichem Umfang rechtzeitig organisieren zu können.
Im Rahmen der Schulanmeldung erhielten alle Sorgeberechtigten einen persönlichen Zugangscode zu einem zentralen Online-Tool über welches die Betreuungsbedarfe online bekannt gegeben werden können. In manchen Fällen steht bis zum 15.03. noch nicht fest, an welcher Schule ein Kind angemeldet wird. Die Bedarfe können dann entweder für den originären Grundschulbezirk gemeldet werden und später geändert werden oder es erfolgt eine sogenannte Nachmeldung, sobald feststeht, an welcher Schule das Kind aufgenommen wird.
Nähere Informationen zur Bedarfsbekanntgabe beim Kreisjugendamt erhalten Sie unter: www.kreis-reutlingen.de/schulkindbetreuung
3. Platzvergabe durch die Träger flexibler Angebote
Nachdem die über den Unterricht und die Ganztagsschulzeiten hinausgehenden Bedarfe dem Kreisjugendamt gemeldet wurden, wird die Stadt Reutlingen als Schulträger darüber informiert. Gemeinsam mit den Schulfördervereinen wird dann geprüft, welche zusätzlichen Angebote in welchem Umfang benötigt werden und bereitgestellt werden können. Die verbindliche Anmeldung für diese Angebote erfolgt direkt über die Schulfördervereine am Schulstandort.
Weitere Informationen zum Rechtsanspruch und den Angeboten im Grundschulbereich der Stadt Reutlingen finden Sie unter: www.reutlingen.de/de/Bildung/Schulen/Allgemeine-Infos/Angebote-im-Ganztag/Angebote-fuer-Grundschulkinder