Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der Klassenstufe 1. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Planung der Angebote werden die Erziehungsberechtigten der Gemeinde Steinenbronn gebeten, den Betreuungsbedarf ihres Kindes bis spätestens 15. März 2026 anzumelden. Die Bedarfsanmeldung ist Voraussetzung für die Organisation der Ganztagsangebote und stellt noch keine verbindliche Platzzusage dar.
Weitere Informationen zur Bedarfsanmeldung sowie das Formular erhalten Sie auf der Homepage unter: www.steinenbronn.de/leben-wohnen/schule-bildung/schulkindbetreuung