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Rechtsverordnung über die Sperrzeitverkürzung in den Gaststätten der Gemeinde Eutingen im Gäu während der Fastnachtszeit 2026 vom 11.12.2025

Aufgrund von § 18 des Gaststättengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 5 und § 9 ff. der Gaststättenverordnung erlässt die Gemeinde Eutingen im...
Unterschrift

Aufgrund von § 18 des Gaststättengesetzes in Verbindung mit §§ 1 Abs. 5 und § 9 ff. der Gaststättenverordnung erlässt die Gemeinde Eutingen im Gäu die nachstehende

Rechtsverordnung

§ 1

1. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Eutingen im Gäu wird in der Nacht vom

12.02.2026 auf 13.02.2026 (Schmotziger Donnerstag / Freitag)

aufgehoben.

2. Der Beginn der Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Eutingen im Gäu wird

in der Nacht vom 15.02.2026 auf 16.02.2026 (Sonntag / Rosenmontag)

auf 05:00 Uhr verkürzt.

Die Sperrzeit in der Nacht vom 13.02.2026 auf 14.02.2026 (Freitag / Samstag), in der Nacht vom 14.02.2026 auf 15.02.2026 (Samstag / Sonntag) und in der Nacht vom 16.02.2026 auf 17.02.2026 (Rosenmontag / Fastnachtsdienstag) beginnt durch die Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes jeweils um 05:00 Uhr.

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Sie tritt nach Ablauf des 17.02.2026 außer Kraft.

Eutingen im Gäu, den 11.12.2025

... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...

Markus Tideman

Bürgermeister

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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