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Rechtsverordnung zur vorübergehenden Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern

Durch das Landratsamt Hohenlohekreis wurde aktuell eine Rechtsverordnung zur vorübergehenden Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern...

Durch das Landratsamt Hohenlohekreis wurde aktuell eine Rechtsverordnung zur vorübergehenden Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern erlassen.

Die Rechtsverordnung ist bis zum 31. Juli 2025 befristet und tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Mit dem Erlass der Rechtsverordnung wird dem aktuellen Niedrigwasser sowie der daraus resultierenden Gefährdung der Gewässerökologie Rechnung getragen.

Die Rechtsverordnung ist veröffentlicht unter www.hohenlohekreis.de/unser-kreis/kreisrecht/oeffentliche-bekanntmachungen-und-zustellungen/bekanntmachungen bei „Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen und Rechtsverordnungen“.

Um Beachtung wird gebeten.

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Schöntal aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
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