Gemeinde Pleidelsheim
74385 Pleidelsheim
Aus den Rathäusern

Redaktionsstatut für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten)

Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat in der Sitzung am 13.06.1996 folgende Fassung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten)...

Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat in der Sitzung am 13.06.1996 folgende Fassung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten) beschlossen (1. Änderung am 18.03.1999, 2. Änderung am 24.01.2002, 3. Änderung am 13.11.2003, 4. Änderung am 05.11.2009, 5. Änderung am 22.11.2012, 6. Änderung am 18.02.2016, 7. Änderung am 25.01.2022, 8. Änderung am 14.12.2024, 9. Änderung am 20.03.2025):

§ 1

Zweckbestimmung

  1. Zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Pleidelsheim ein Amtsblatt heraus. Das Amtsblatt ist keine Tageszeitung, sondern soll Brücke zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung sein. Es ist daher nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch im Anzeigenteil.
  2. Das Gemeindeamtsblatt ist das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Pleidelsheim nach der Gemeindesatzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.10.1960. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme nichtamtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht nicht.

§ 2

Name, Herausgeber, Verlag, Erscheinen, Redaktionsschluss

1. Name

Das Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim führt die Bezeichnung „Pleidelsheimer Nachrichten“ - Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim

2. Herausgeber und Verlag

Herausgeber:Gemeinde Pleidelsheim
Druck und Verlag:Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt

Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes (einschließlich Sitzungsbericht der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung) ist der Bürgermeister oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter im Amt. Für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil liegt die Verantwortung bei Herrn Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot


3. Erscheinen

Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich freitags, sofern infolge von Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen keine andere Regelung notwendig wird.

4. Redaktionsschluss

Der regelmäßige Redaktionsschluss für direkt bei der Gemeinde Pleidelsheim eingereichte Veranstaltungshinweise und Berichte ist dienstags, 18.00 Uhr. Einreichungen, die über das Online-Modul (Artikelstar) der Nussbaum Medien gemacht werden, können bis dienstags, 23.59 Uhr eingestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Manuskripte oder Anzeigentexte beim Bürgermeisteramt Pleidelsheim eingegangen sein. Die Freigabe erfolgt durch die Gemeinde. Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Nur Anzeigentexte können direkt dem Verlag übermittelt werden.

Fällt der Redaktionsschluss auf einen gesetzlichen Feiertag, wird der Redaktionsschluss automatisch auf den davorliegenden Werktag vorgezogen; sonstige Abweichungen werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.

§ 3

Inhalt

A) Textteil

1. Titelseite

Die Titelseite steht in erster Linie der Gemeinde und ihren Dienststellen zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung kann aus besonderem Anlass örtlichen Vereinen oder Organisationen die Belegung der Titelseite gestatten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Veröffentlichung muss in jedem Fall einen örtlichen Bezug haben.

Hinweise auf Wahlveranstaltungen sind hier nicht zulässig.

Die Belegung der Titelseite ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt.

Auf der Titelseite können beispielweise erscheinen:

Veranstaltungshinweise,

Ehrungen,

Aufrufe zu Hilfsaktionen u. ä.

2. Terminkalender

In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten erscheint ein chronologischer Veranstaltungskalender, in dem für einen Zeitraum von 1,5 Wochen, ab Erscheinungsdatum des Amtsblattes, alle öffentlichen Veranstaltungen der Gemeindeverwaltung, der örtlichen Vereine und Organisationen veröffentlicht werden, sofern diese rechtzeitig vor Redaktionsschluss schriftlich eingereicht werden.

Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden. Die Veranstaltungen müssen in Pleidelsheim stattfinden. Veranstaltungen, die aus der Natur der Sache nicht in Pleidelsheim stattfinden können, werden ebenfalls aufgenommen, allerdings nur, wenn ein Bezug zu Pleidelsheim herzustellen ist.

Die Angaben beschränken sich auf:

  • Veranstaltungsdatum
  • Uhrzeit,
  • Veranstaltungsort,
  • Art der Veranstaltung,
  • Veranstalter.

3. Hinweise auf Veranstaltungen

Allen Pleidelsheimer Vereinen, den örtlichen Parteien, Wählervereinigungen und den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, steht die „Seite 3“ zu einer knappen, auf das notwendigste beschränkten Ankündigung von Veranstaltungen in einem Umfang von maximal ¼ Seite zur Verfügung, soweit dies der Umfang des Blattes unter Berücksichtigung aller übrigen Veröffentlichungen zulässt. Die Veranstaltungen müssen in Pleidelsheim stattfinden und sich auf das örtliche Geschehen beziehen. Ausnahmsweise kann auch auf Veranstaltungen außerhalb von Pleidelsheim hingewiesen werden, sofern diese sich auf das örtliche Geschehen beziehen.

4. Kinder- und Jugendseite

Dieser Textteil wird vom Jugendhaus Pyramide und dem Jugendhausverein gestaltet. Er beinhaltet Veranstaltungshinweise und -berichte. Außerdem können auch alle anderen Pleidelsheimer Vereine ihre Mitteilungen für Kinder und Jugendliche dort abdrucken.

5. Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim und sonstige amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen.

6. Notdienste

In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten veröffentlicht die Gemeindeverwaltung eine Wochenendnotdiensttabelle mit folgenden Angaben:

Notfallpraxis

Kinderärzte

Zahnärzte

Tierärzte

Nacht- und Sonntagsdienste der Apotheken

Notdienst Wasserversorgung

7. Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr

Öffentliche Bekanntmachungen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim, der Jugendfeuerwehr und des Musikzuges.

8. Verloren / Gefunden

Veröffentlichungen der beim Fundamt abgegebenen Fundsachen bzw. von vermissten Gegenständen und Tieren.

9. „Zu verschenken“

Eine Aktion der Gemeindeverwaltung Pleidelsheim zur Müllvermeidung. Wer Gebrauchsgegenstände noch nicht zum Sperrmüll geben, sondern verschenken möchte, kann dies kostenlos über das Amtsblatt unter dieser Rubrik ausschreiben. Die Gemeindeverwaltung stellt den Kontakt zwischen Anbieter und Interessenten her.

10. Standesamtliche Nachrichten

Das Standesamt meldet einmal monatlich alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) der Gemeinde Pleidelsheim. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden berücksichtigt.

11. Glückwünsche

In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten veröffentlicht die Gemeindeverwaltung Geburtstagstermine ab dem 70. Lebensjahr.

12. Aus der Arbeit des Gemeinderates

Verlaufsprotokolle der Gemeinderatssitzungen, in denen abweichende Stimmen zum Beschlussantrag der Verwaltung separat erwähnt werden.

13. Wissenswertes aus der Gemeinde

Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung über aktuelle Geschehnisse von öffentlichem Interesse.

14. Landwirtschaftliche Mitteilungen

Öffentliche Bekanntmachungen des Landwirtschaftlichen Ortsvereins und sonstige amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen des Landwirtschaftsamtes.

15. Umwelt-Info

Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht eigene Texte oder Mitteilungen von Naturschutzbehörden zum Thema Umweltschutz in Pleidelsheim bzw. Texte aus der Zeitschrift „Umwelt kommunal“ über allgemeine Themen.

16. Büchereinachrichten

Veröffentlichungen der Bücherei. Veranstaltungshinweise und –berichte sowie Vorstellungen von neuangeschafften Medieneinheiten.

17. Schulnachrichten

Veröffentlichungen der Friedenschule, der Jugendmusikschule, der Kernzeitenbetreuung, der Volkshochschule, der weiterführenden Schulen und der Sonderschulen, die von Pleidelsheimer Kindern besucht werden.

18. Kirchliche Mitteilungen

Veröffentlichungen von örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

19. Vereinsnachrichten

Alle örtlichen Vereine mit nicht erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung können Veranstaltungshinweise und -berichte, über Pleidelsheimer Veranstaltungen veröffentlichen. Veranstaltungen, die aus der Natur der Sache nicht in Pleidelsheim stattfinden können, werden ebenfalls aufgenommen, allerdings nur, wenn ein Bezug zu Pleidelsheim herzustellen ist.

20. Politische Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat

Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat können Veranstaltungshinweise und Berichte über Veranstaltungen, die in Pleidelsheim stattfinden und von kommunalpolitischem Interesse sind, veröffentlichen.

Auch Texte, die sich auf landes- bzw. bundespolitische Ereignisse beziehen, sind zulässig. Texte, die sich gegen andere Parteien und Wählervereinigungen richten, sind nicht zulässig. Politische Äußerungen müssen sich auf die Darstellung eigener politischer Ziele beschränken.

Parteien oder Wählervereinigungen, die nicht die o. g. Voraussetzungen erfüllen, jedoch regelmäßig in der Gemeinde tätig sind, werden den örtlichen Parteien und Wählervereinigungen gleichgestellt. Dasselbe gilt für andere Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber, soweit diese sich um ein Mandat im Gemeinderat bewerben und zu diesem Zweck Wahlbeiträge veröffentlichen wollen.

Vor einer Gemeinderatswahl haben zur Wahl zugelassene Parteien und Gruppierungen die Möglichkeit zur einmaligen kostenlosen Selbstdarstellung. Sie muss sich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken. Solche Beiträge dürfen weder Angriffe auf die Gemeinde, politische Gegner noch gegen Dritte enthalten. Über die Veröffentlichung entscheiden die Gemeindeverwaltung Pleidelsheim und der Nussbaum Verlag gemeinsam.

In jedem Fall sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz zu beachten. Die Beiträge dürfen die Anzahl von 30 Schreibmaschinenzeilen nicht überschreiten.

Des Weiteren sind die unter § 4 genannten „Allgemeinen Richtlinien“ zu beachten.

21. Karenzzeit

Innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten vor einer Wahl sind Wahlwerbung und Veröffentlichungen jeder Art von Parteien und Wahlbewerbern im redaktionellen Teil des Amtsblattes unzulässig.

Im Anzeigenteil des Amtsblattes sind Anzeigen auch während dieses Zeitraumes, ausgenommen in den beiden Amtsblättern vor der Wahl, erlaubt.

Parteien und Wählervereinigungen, die unter Punkt 20 fallen, ist es erlaubt, Veranstaltungshinweise und Verweise auf ihre Homepage im redaktionellen Teil zu veröffentlichen. Der Inhalt beschränkt sich auf Veranstaltungstitel, -zeit und -ort. Die Veranstaltung darf in keinem Zusammenhang mit der Wahl stehen.

22. Bürgerentscheide und Bürgerbegehren

Für Bürgerentscheide sind die unter § 3 Nr. 20 & 21 Vorgaben analog anzuwenden.

23. Aus den Nachbargemeinden

Kurze Veranstaltungshinweise der Nachbargemeinden.

24. Sonstiges

Die Gemeindeverwaltung bzw. der Verlag veröffentlicht weitere Mitteilungen von öffentlichem Interesse, die keinen amtlichen Charakter haben, wie z.B. allgemeine Behördeninformationen.

25. Geltungsumfang

Die vorstehenden Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils gelten auch für den Anzeigenteil und die Einlagen in das Amtsblatt.

B) Anzeigenteil

Für Anzeigen gelten die Preise des Verlages. Dieser entscheidet auch über Annahme oder Ablehnung nach seinen betrieblichen Gegebenheiten und im Sinne dieses Redaktionsstatutes. Bei der Ablehnung von Anzeigen ist der Inserent unverzüglich zu benachrichtigen.

Anzeigen können entweder beim Bürgermeisteramt Pleidelsheim oder direkt beim Nussbaum-Verlag eingereicht werden. Sie dürfen nicht gesetzeswidrigen Inhaltes sein, sich gegen Personen oder Personengruppen richten, oder gegen die Interessen der Gemeinde Pleidelsheim verstoßen.

§ 4

Allgemeine Richtlinien

  1. Auf sämtlichen nichtamtlichen Veröffentlichungen/ Anzeigen müssen der Verfasser und die Institution, für die der Beitrag eingereicht wird, angegeben sein.
  2. Berichte, Hinweise und Mitteilungen nach Abschnitt III sind nur zulässig, sofern sie in kurzer, sachlicher und prägnanter Form über das Wesentliche informieren. Sie dürfen den für derartige Veröffentlichungen im Amtsblatt üblichen Umfang nicht übersteigen. Eine Ablehnung ist möglich, sofern unter Berücksichtigung des für die amtlichen Bekanntmachungen erforderlichen Umfanges und sonstige Einsendungen der vorhandene Platz nicht ausreicht. Anstelle einer Ablehnung kann auch eine Kürzung des Textes verlangt werden.
  3. Die Manuskripte müssen maschinengeschrieben sein. Der Abdruck von bis zu drei Bildern pro Verfasser im nichtamtlichen Teil ist möglich, soweit der vorhandene Raum es zulässt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Veröffentlichung an bestimmten Stellen im Amtsblatt.
  4. Herausgeber und Verlag sind berechtigt, Veröffentlichungen abzulehnen, die diesen Kriterien nicht entsprechen.
  5. Ausgeschlossen von der Aufnahme ins Gemeindeblatt sind Leserbriefe, Äußerungen polemischen oder tendenziösen Inhaltes gegen Personen, Personengruppen oder Behörden sowie solche Veröffentlichungen, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Interessen der Gemeinde oder gegen ihre Organe gerichtet sind. Politische Äußerungen müssen sich stets auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken und dürfen Angriffe auf politische Gegner nicht enthalten.

§ 5

Inkrafttreten

Dieses Redaktionsstatut tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und setzt damit das bisherige Redaktionsstatut außer Kraft.

Pleidelsheim, den 28.03.2025

Ralf Trettner

Bürgermeister

Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Pleidelsheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Pleidelsheim
28.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto