Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim hat in der Sitzung am 13.06.1996 folgende Fassung des Redaktionsstatutes für das Amtsblatt (Pleidelsheimer Nachrichten) beschlossen (1. Änderung am 18.03.1999, 2. Änderung am 24.01.2002, 3. Änderung am 13.11.2003, 4. Änderung am 05.11.2009, 5. Änderung am 22.11.2012, 6. Änderung am 18.02.2016, 7. Änderung am 25.01.2022, 8. Änderung am 14.12.2024, 9. Änderung am 20.03.2025):
§ 1
Zweckbestimmung
§ 2
Name, Herausgeber, Verlag, Erscheinen, Redaktionsschluss
1. Name
Das Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim führt die Bezeichnung „Pleidelsheimer Nachrichten“ - Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
2. Herausgeber und Verlag
Herausgeber: | Gemeinde Pleidelsheim |
Druck und Verlag: | Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt |
Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes (einschließlich Sitzungsbericht der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung) ist der Bürgermeister oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter im Amt. Für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil liegt die Verantwortung bei Herrn Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
3. Erscheinen
Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich freitags, sofern infolge von Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen keine andere Regelung notwendig wird.
4. Redaktionsschluss
Der regelmäßige Redaktionsschluss für direkt bei der Gemeinde Pleidelsheim eingereichte Veranstaltungshinweise und Berichte ist dienstags, 18.00 Uhr. Einreichungen, die über das Online-Modul (Artikelstar) der Nussbaum Medien gemacht werden, können bis dienstags, 23.59 Uhr eingestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Manuskripte oder Anzeigentexte beim Bürgermeisteramt Pleidelsheim eingegangen sein. Die Freigabe erfolgt durch die Gemeinde. Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Nur Anzeigentexte können direkt dem Verlag übermittelt werden.
Fällt der Redaktionsschluss auf einen gesetzlichen Feiertag, wird der Redaktionsschluss automatisch auf den davorliegenden Werktag vorgezogen; sonstige Abweichungen werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.
§ 3
Inhalt
A) Textteil
1. Titelseite
Die Titelseite steht in erster Linie der Gemeinde und ihren Dienststellen zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung kann aus besonderem Anlass örtlichen Vereinen oder Organisationen die Belegung der Titelseite gestatten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Veröffentlichung muss in jedem Fall einen örtlichen Bezug haben.
Hinweise auf Wahlveranstaltungen sind hier nicht zulässig.
Die Belegung der Titelseite ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Die Anträge werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt.
Auf der Titelseite können beispielweise erscheinen:
Veranstaltungshinweise,
Ehrungen,
Aufrufe zu Hilfsaktionen u. ä.
2. Terminkalender
In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten erscheint ein chronologischer Veranstaltungskalender, in dem für einen Zeitraum von 1,5 Wochen, ab Erscheinungsdatum des Amtsblattes, alle öffentlichen Veranstaltungen der Gemeindeverwaltung, der örtlichen Vereine und Organisationen veröffentlicht werden, sofern diese rechtzeitig vor Redaktionsschluss schriftlich eingereicht werden.
Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden. Die Veranstaltungen müssen in Pleidelsheim stattfinden. Veranstaltungen, die aus der Natur der Sache nicht in Pleidelsheim stattfinden können, werden ebenfalls aufgenommen, allerdings nur, wenn ein Bezug zu Pleidelsheim herzustellen ist.
Die Angaben beschränken sich auf:
3. Hinweise auf Veranstaltungen
Allen Pleidelsheimer Vereinen, den örtlichen Parteien, Wählervereinigungen und den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, steht die „Seite 3“ zu einer knappen, auf das notwendigste beschränkten Ankündigung von Veranstaltungen in einem Umfang von maximal ¼ Seite zur Verfügung, soweit dies der Umfang des Blattes unter Berücksichtigung aller übrigen Veröffentlichungen zulässt. Die Veranstaltungen müssen in Pleidelsheim stattfinden und sich auf das örtliche Geschehen beziehen. Ausnahmsweise kann auch auf Veranstaltungen außerhalb von Pleidelsheim hingewiesen werden, sofern diese sich auf das örtliche Geschehen beziehen.
4. Kinder- und Jugendseite
Dieser Textteil wird vom Jugendhaus Pyramide und dem Jugendhausverein gestaltet. Er beinhaltet Veranstaltungshinweise und -berichte. Außerdem können auch alle anderen Pleidelsheimer Vereine ihre Mitteilungen für Kinder und Jugendliche dort abdrucken.
5. Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Pleidelsheim und sonstige amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen.
6. Notdienste
In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten veröffentlicht die Gemeindeverwaltung eine Wochenendnotdiensttabelle mit folgenden Angaben:
Notfallpraxis
Kinderärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Nacht- und Sonntagsdienste der Apotheken
Notdienst Wasserversorgung
7. Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
Öffentliche Bekanntmachungen der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim, der Jugendfeuerwehr und des Musikzuges.
8. Verloren / Gefunden
Veröffentlichungen der beim Fundamt abgegebenen Fundsachen bzw. von vermissten Gegenständen und Tieren.
9. „Zu verschenken“
Eine Aktion der Gemeindeverwaltung Pleidelsheim zur Müllvermeidung. Wer Gebrauchsgegenstände noch nicht zum Sperrmüll geben, sondern verschenken möchte, kann dies kostenlos über das Amtsblatt unter dieser Rubrik ausschreiben. Die Gemeindeverwaltung stellt den Kontakt zwischen Anbieter und Interessenten her.
10. Standesamtliche Nachrichten
Das Standesamt meldet einmal monatlich alle Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) der Gemeinde Pleidelsheim. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden berücksichtigt.
11. Glückwünsche
In jeder Ausgabe der Pleidelsheimer Nachrichten veröffentlicht die Gemeindeverwaltung Geburtstagstermine ab dem 70. Lebensjahr.
12. Aus der Arbeit des Gemeinderates
Verlaufsprotokolle der Gemeinderatssitzungen, in denen abweichende Stimmen zum Beschlussantrag der Verwaltung separat erwähnt werden.
13. Wissenswertes aus der Gemeinde
Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung über aktuelle Geschehnisse von öffentlichem Interesse.
14. Landwirtschaftliche Mitteilungen
Öffentliche Bekanntmachungen des Landwirtschaftlichen Ortsvereins und sonstige amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen des Landwirtschaftsamtes.
15. Umwelt-Info
Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht eigene Texte oder Mitteilungen von Naturschutzbehörden zum Thema Umweltschutz in Pleidelsheim bzw. Texte aus der Zeitschrift „Umwelt kommunal“ über allgemeine Themen.
16. Büchereinachrichten
Veröffentlichungen der Bücherei. Veranstaltungshinweise und –berichte sowie Vorstellungen von neuangeschafften Medieneinheiten.
17. Schulnachrichten
Veröffentlichungen der Friedenschule, der Jugendmusikschule, der Kernzeitenbetreuung, der Volkshochschule, der weiterführenden Schulen und der Sonderschulen, die von Pleidelsheimer Kindern besucht werden.
18. Kirchliche Mitteilungen
Veröffentlichungen von örtlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
19. Vereinsnachrichten
Alle örtlichen Vereine mit nicht erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung können Veranstaltungshinweise und -berichte, über Pleidelsheimer Veranstaltungen veröffentlichen. Veranstaltungen, die aus der Natur der Sache nicht in Pleidelsheim stattfinden können, werden ebenfalls aufgenommen, allerdings nur, wenn ein Bezug zu Pleidelsheim herzustellen ist.
20. Politische Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat
Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat können Veranstaltungshinweise und Berichte über Veranstaltungen, die in Pleidelsheim stattfinden und von kommunalpolitischem Interesse sind, veröffentlichen.
Auch Texte, die sich auf landes- bzw. bundespolitische Ereignisse beziehen, sind zulässig. Texte, die sich gegen andere Parteien und Wählervereinigungen richten, sind nicht zulässig. Politische Äußerungen müssen sich auf die Darstellung eigener politischer Ziele beschränken.
Parteien oder Wählervereinigungen, die nicht die o. g. Voraussetzungen erfüllen, jedoch regelmäßig in der Gemeinde tätig sind, werden den örtlichen Parteien und Wählervereinigungen gleichgestellt. Dasselbe gilt für andere Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber, soweit diese sich um ein Mandat im Gemeinderat bewerben und zu diesem Zweck Wahlbeiträge veröffentlichen wollen.
Vor einer Gemeinderatswahl haben zur Wahl zugelassene Parteien und Gruppierungen die Möglichkeit zur einmaligen kostenlosen Selbstdarstellung. Sie muss sich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken. Solche Beiträge dürfen weder Angriffe auf die Gemeinde, politische Gegner noch gegen Dritte enthalten. Über die Veröffentlichung entscheiden die Gemeindeverwaltung Pleidelsheim und der Nussbaum Verlag gemeinsam.
In jedem Fall sind die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Ehren- und Persönlichkeitsschutz zu beachten. Die Beiträge dürfen die Anzahl von 30 Schreibmaschinenzeilen nicht überschreiten.
Des Weiteren sind die unter § 4 genannten „Allgemeinen Richtlinien“ zu beachten.
21. Karenzzeit
Innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten vor einer Wahl sind Wahlwerbung und Veröffentlichungen jeder Art von Parteien und Wahlbewerbern im redaktionellen Teil des Amtsblattes unzulässig.
Im Anzeigenteil des Amtsblattes sind Anzeigen auch während dieses Zeitraumes, ausgenommen in den beiden Amtsblättern vor der Wahl, erlaubt.
Parteien und Wählervereinigungen, die unter Punkt 20 fallen, ist es erlaubt, Veranstaltungshinweise und Verweise auf ihre Homepage im redaktionellen Teil zu veröffentlichen. Der Inhalt beschränkt sich auf Veranstaltungstitel, -zeit und -ort. Die Veranstaltung darf in keinem Zusammenhang mit der Wahl stehen.
22. Bürgerentscheide und Bürgerbegehren
Für Bürgerentscheide sind die unter § 3 Nr. 20 & 21 Vorgaben analog anzuwenden.
23. Aus den Nachbargemeinden
Kurze Veranstaltungshinweise der Nachbargemeinden.
24. Sonstiges
Die Gemeindeverwaltung bzw. der Verlag veröffentlicht weitere Mitteilungen von öffentlichem Interesse, die keinen amtlichen Charakter haben, wie z.B. allgemeine Behördeninformationen.
25. Geltungsumfang
Die vorstehenden Vorschriften über den zulässigen Inhalt des redaktionellen Teils gelten auch für den Anzeigenteil und die Einlagen in das Amtsblatt.
B) Anzeigenteil
Für Anzeigen gelten die Preise des Verlages. Dieser entscheidet auch über Annahme oder Ablehnung nach seinen betrieblichen Gegebenheiten und im Sinne dieses Redaktionsstatutes. Bei der Ablehnung von Anzeigen ist der Inserent unverzüglich zu benachrichtigen.
Anzeigen können entweder beim Bürgermeisteramt Pleidelsheim oder direkt beim Nussbaum-Verlag eingereicht werden. Sie dürfen nicht gesetzeswidrigen Inhaltes sein, sich gegen Personen oder Personengruppen richten, oder gegen die Interessen der Gemeinde Pleidelsheim verstoßen.
§ 4
Allgemeine Richtlinien
§ 5
Inkrafttreten
Dieses Redaktionsstatut tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und setzt damit das bisherige Redaktionsstatut außer Kraft.
Pleidelsheim, den 28.03.2025
Ralf Trettner
Bürgermeister