Regelmäßig erreichen das Ordnungsamt Fragen und Beschwerden zum Thema Leinenpflicht für Hunde. Laut Polizeiverordnung der Gemeinde Schwieberdingen sind Hunde innerhalb der Ortschaft generell an der Leine zu führen. Dies gilt ganz besonders für sensible Bereiche, wie Spiel- oder Bolzplätze oder in der Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Mitunter kommt es auch außerhalb des bebauten Ortsgebietes wegen freilaufender Hunde zu unangenehmen Situationen für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger, sowie zu Konflikten zwischen Hundebesitzern, Landwirten und Jagdpächtern. Zwar besteht außerhalb der bebauten Fläche kein genereller Leinenzwang, wie dies innerhalb der Ortschaft der Fall ist, dennoch müssen Hundehalter stets dafür sorgen, dass der Hund gehorcht und auf Zuruf reagiert und nicht Fußgänger oder Jogger belästigt. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein Hund einem Rehkitz oder einem Hasen nachjagt. Ist erst einmal der Jagdinstinkt geweckt, so lassen sich in der Regel nur sehr gut dressierte Hunde zurückrufen.
Im Interesse aller und auch, um Streitigkeiten zu vermeiden, werden alle beteiligten Parteien um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.