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Regelungen zur Bereitstellung von Sperrmüll-, Schrott- und Kühlgeräten

Sperrmüll aus privaten Haushalten kann im Landkreis Emmendingen bis zu zweimal im Jahr auf Abruf beantragt werden. Zum reibungslosen Ablauf der Sperrmüllabfuhr...

Sperrmüll aus privaten Haushalten kann im Landkreis Emmendingen bis zu zweimal im Jahr auf Abruf beantragt werden. Zum reibungslosen Ablauf der Sperrmüllabfuhr bittet die Abfallwirtschaft um folgende Beachtung: Der Sperrmüll ist spätestens um 6:00 Uhr am Abholtag bzw. frühestens am Vortag ab 18:00 Uhr sichtbar bereitzustellen. Die Bereitstellung muss so erfolgen, dass die Gegenstände gut abzutransportieren sind, den Verkehr nicht behindern und Passanten nicht gefährden. Bitte achten Sie darauf, dass nur Gegenstände bereitgestellt werden, die von der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Eine frühere Bereitstellung kann zur Folge haben, dass Passanten weitere Abfälle zustellen oder den Sperrmüll nach verwertbaren Gegenständen durchsuchen und so die Gegenstände großflächig verteilen. Die Müllwerker nehmen nur die beantragte und sorgfältig bereitgestellte Menge an Sperrmüll mit. Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreis-emmendingen.de im Bereich Abfallwirtschaft. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den Verschenkmarkt für noch gut erhaltene Gegenstände zu nutzen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gutach
Ausgabe 47/2025
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