Seit einigen Jahren können Altdorfer Bürger*innen an der sogenannten Wolfsgrube Grundwasser zur Bewässerung ihrer landwirtschaftlichen und kleingärtnerischen Flächen im Innen- und Außenbereich entnehmen.
Die Wolfsgrubenquelle hat jedoch keine Trinkwasserqualität. Dies bedeutet, dass das Wasser nur im Notfall, wenn die Wasserversorgung ausfällt, als Brauchwasser oder gut abgekocht als Trinkwasser genutzt werden kann.
Es gelten folgende Hinweise zur Entnahme von Grundwasser aus der Wolfsgrube:
Es gelten folgende Regelungen für die Nutzung der Wolfsgrube:
Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird die Nutzung untersagt und die Rückgabe des Schlüssels gefordert. Des Weiteren kann Strafanzeige erstattet werden.
Die jährliche Nutzungsgebühr beträgt 20,00 € pro Nutzer*in.
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