
1. Die Kandidatenvorstellung findet statt, wenn mindestens ein Bewerber (m/w/d) an der Vorstellung teilnehmen möchte.
2. Die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber (m/w/d) erhalten die Möglichkeit, sich einzeln persönlich vorzustellen. Die Vorstellungsrede muss sachlich erfolgen – allgemeinpolitische Äußerungen sind nicht zugelassen.
3. Die Redezeit beträgt pro Bewerber (m/w/d) max. 15 Minuten, bei fünf oder mehr Bewerbern (m/w/d) max. 10 Minuten. Eine Minute vor Ablauf der Redezeit wird dem Bewerber (m/w/d) ein Zeichen gegeben. Sobald die Redezeit um ist, wird dem Bewerber (m/w/d) wiederum erneut ein Zeichen gegeben und er darf seinen Satz noch beenden. Danach wird das Mikrofon ausgeschaltet.
4. Die Bewerber (m/w/d) treten in der Reihenfolge nach Eingang der Bewerbungen auf.
5. Außer den von der Gemeinde gestellten Mikrofonen sind keine weiteren elektronischen Hilfsmittel zur Präsentation (z.B.: Power-Point-Präsentationen, Beamer, Laptops etc.) zugelassen.
6. Während der Vorstellungsrede eines Bewerbers (m/w/d) dürfen sich keine anderen Bewerber (m/w/d) im Raum aufhalten. Der oder die anderen Bewerber (m/w/d) halten sich unter Aufsicht in einem Nebenraum auf, in dem die Reden der Mitbewerber (m/w/d) nicht gehört werden können.
7. Im Anschluss an die persönlichen Vorstellungen erhalten die Einwohner (m/w/d) Ge- legenheit, Fragen an die Bewerber (m/w/d) zu stellen. Vorträge oder reine Meinungsäußerungen ohne Fragestellung sind dabei nicht zulässig. Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein und dürfen die Dauer von 2 Minuten nicht überschreiten. In einer ersten Fragerunde ist jeweils nur eine Frage pro Einwohner (m/w/d) zulässig. Als Antwortzeit stehen pro Bewerber (m/w/d) 2 Minuten zur Verfügung. Das Recht, als erste/r auf eine Frage zu antworten, wechselt bei jeder neuen Frage auf den auf dem Stimmzettel folgenden Bewerber (m/w/d). Fragen, die sich explizit nur an einen Bewerber (m/w/d) richten, werden auch nur von diesem beantwortet.
8. Die Veranstaltung endet spätestens 1 Stunde nach Beginn der Fragerunde. Während der Fragerunde nehmen alle Bewerber (m/w/d) und der Leiter der Veranstaltung auf der Bühne Platz.
9. Die Veranstaltung wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses geleitet, wobei auch Teile der Veranstaltung von weiteren Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses übernommen werden können.
10. Während der offiziellen Veranstaltung besteht ein Verbot für Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen.
Die Regelung unter Ziff. 10 (Verbote von Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen) betrifft nur die Zeitdauer der offiziellen Veranstaltung. Vor Beginn und nach Schluss der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, unter Wahrung der Bildrechte und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Aufnahmen vorzunehmen und Interviews mit den Bewerbern (m/w/d) durchzuführen. Ferner dürfen selbstverständlich die Vertreter der Medien an der Veranstaltung teilnehmen und hieraus im Nachgang berichten. Möglichkeiten zu Fotoaufnahmen etc. sind vor und nach der Veranstaltung gegeben.