Nun steht die Herbstzeit bevor, in der unsere Bäume das Laub verlieren.
Spätestens mit den ersten Frosttagen fallen weitere Laubmengen auf den Gehwegen und Straßen an.
Kommt dann auch noch der Regen und Feuchtigkeit zum Laub hinzu, bildet sich eine rutschige Schicht, die für Fußgänger, Radfahrer und Autos gefährlich werden kann.
Aus diesem Grund muss das Laub unbedingt entfernt werden.
Generell muss Laub, Schmutz, Unrat und Unkraut auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zügig entfernt und entsorgt werden. Der Kehricht darf weder dem Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne (Kandel) geschüttet werden (Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege „Streupflichtsatzung“ § 4 Abs. 1).
Anwohnerinnen und Anwohner, die jedoch selbst für die Gehwegreinigung mit Straßenrinne (Kandel) verantwortlich sind, müssen auch das Laub und den Kehricht selbst entsorgen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist die Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,00 Meter zu reinigen (Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege „Streupflichtsatzung“ § 3 Abs. 1, 2, 3).