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Reisen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten

Dokumente rechtzeitig besorgen und übermitteln Wer aus gesundheitlichen Gründen auf verschreibungspflichtige Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte...

Dokumente rechtzeitig besorgen und übermitteln

Wer aus gesundheitlichen Gründen auf verschreibungspflichtige Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte bei Auslandsreisen im Schengen-Raum daran denken, sich rechtzeitig um das dafür erforderliche Formular zu kümmern, das durch den verschreibenden Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt ist. „Neuerdings muss uns zusätzlich zu diesem Formular auch noch das Rezept vorgelegt werden“, betont Marie Reuss, Sachgebietsleiterin beim Gesundheitsamt des Landratsamts Heilbronn. Das Landesgesundheitsamt fordere darüber hinaus eine inhaltliche Prüfung durch einen Amtsarzt.

Weil sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert und die Bearbeitung sehr kurzfristiger Anfragen nicht garantiert werden kann, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn, rechtzeitig Termine sowohl beim verschreibenden Arzt als auch beim Gesundheitsamt zu vereinbaren. Das ausgefüllte Formular sowie das Rezept sollten bereits vor dem Termin beim Gesundheitsamt entweder per E-Mail an gesundheitsamt@landratsamt-heilbronn.de gesendet oder über den sicheren Upload-Link unter www.landkreis-heilbronn.de/medikamente-aufreisen.127638.htm hochgeladen werden.

Auf der Webseite des Gesundheitsamts gibt es weitere nützliche Tipps und Informationen, damit einer entspannten Reiseplanung nichts im Wege steht.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Landratsamt Heilbronn
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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