Die monatlichen Abschläge für Ihren Strom- und Gasbezug sollten im Idealfall die tatsächlichen Kosten für den jährlichen Energieverbrauch abdecken, damit es zu keiner hohen Nach- oder Rückzahlung kommt. In der Regel ziehen Lieferanten den Vorjahresverbrauch zur Ermittlung des Abschlags heran. Kombiniert mit Ihren aktuellen Energiepreisen resultieren daraus die Jahresgesamtkosten, die gleichmäßig auf die nächsten 12 Abschläge verteilt werden. Bleibt der Kunde für weitere 12 Monate in der Belieferung und ändert dabei sein Verbrauchsverhalten kaum, geht die Rechnung auf.
Wie so oft gehen auch bei diesem Thema Theorie und Praxis manchmal auseinander. War der Vorjahresverbrauch beispielsweise ungewöhnlich niedrig, droht eine Nachzahlung, wenn der Verbrauch im laufenden Jahr auf sein normales Niveau steigt. Problematisch wird es auch, falls der Strombedarf durch neue Verbraucher steigt. Typische Beispiele sind die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs oder zunehmendes Arbeiten im Home-Office. Die gleichmäßige Verteilung der Jahreskosten auf 12 Abschläge kann in manchen Fällen ebenfalls zu Nachzahlungen führen. Und zwar dann, wenn der Abrechnungszeitraum deutlich kürzer als 12 Monate ausfällt. Das ist für gewöhnlich bei Umzügen und Lieferantenwechseln der Fall. Im Gegensatz zum Abschlag schwankt der Strombedarf im Verlauf eines Jahres. Im Winter wird mehr und im Sommer weniger Strom verbraucht. Fällt der Abrechnungszeitraum nach einem Auszug in die stromintensiveren Wintermonate, ist eine Nachzahlung sehr wahrscheinlich. Es fehlen dann die bedarfsschwächeren Sommermonate, um die gleichmäßigen Abschläge mit dem schwankenden Stromverbrauch kostenseitig in Einklang zu bringen. Weiteres Beispiel: Erfahrungsgemäß werden Lieferanten nicht informiert, wenn leerstehende Immobilien wieder bezogen werden. Logischerweise werden dann die oftmals sehr niedrigen Abschläge nicht an den gestiegenen Strombedarf angepasst, was zu sehr hohen Nachzahlungen führt.
Gerne beraten wir Sie unter 07151 3971-0, wie Sie Nachzahlungen vermeiden oder kümmern uns um Ihre schriftliche Anfrage an info@remstalwerk.de.
