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Rentenanpassung im Juli

Im Juli werden nicht nur alle Renten erhöht, bei vielen Erwerbsminderungsrenten kommt ein Zuschlag obendrauf. Die Rente steigt um 4,57 Prozent, und das...
Rentenanpassung
RentenanpassungFoto: VdK

Im Juli werden nicht nur alle Renten erhöht, bei vielen Erwerbsminderungsrenten kommt ein Zuschlag obendrauf. Die Rente steigt um 4,57 Prozent, und das erstmals im Osten und Westen der Republik gleichermaßen. Die Mitteilungen über die höheren Altersbezüge wurden bzw. werden noch bis Ende Juli versandt. Darin steht auch, wann der neue höhere Betrag an die 21 Millionen Rentner ausgezahlt wird.

Ein Beispiel: Der sogenannte Standardrentner hat 45 Jahre lang jedes Jahr wie der Durchschnitt aller Sozialversicherungspflichtigen verdient und entsprechend Rentenbeiträge gezahlt, dessen Standardrente wird sich zum 1. Juli auf 1.769,40 Euro brutto erhöhen. (Die Standardrente ist ein Rechenmodell. Die persönliche Rente hängt davon ab, ob man mehr oder weniger verdient hat als der Durchschnitt sowie von den tatsächlichen Beitragsjahren.)

In diesem Jahr liegt der Durchschnittsverdienst bei monatlich rund 3.780 Euro brutto, vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie kommt die Rentenanpassung zustande?

Zunächst einmal dürfen Renten nicht gekürzt werden. Das ist durch die sogenannte Rentengarantie per Gesetz ausgeschlossen. Schlimmstenfalls kann es eine Nullrunde geben, wie im Corona-Jahr 2021. Wie hoch eine Rentenerhöhung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem vom Anstieg der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjahren. Geht es bei den Bruttolöhnen aufwärts, folgen die Renten nach. Doch würde man nur auf die Löhne schauen, dann wäre die Rentenerhöhung höher ausgefallen. In der Formel für die Rentenanpassung gibt es aber den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor. Dabei wird berücksichtigt, wie sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen allen Rentenbeziehenden und allen Beitragszahlern entwickelt hat. Im aktuellen Fall mindert dies die rechnerische Rentenerhöhung.

Welche Rolle spielt das Rentenniveau?

Bei der Berechnung der Rentenerhöhung kommt eine weitere Komponente hinzu: Per Gesetz ausgeschlossen ist ebenfalls, dass das Rentenniveau, also die Höhe der Standardrente im Verhältnis zum Durchschnittslohn aller Sozialversicherungspflichtigen, unter 48 Prozent sinkt. Durch die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors wäre diese Haltelinie unterschritten worden. Deshalb wurde die Rentenanpassung so festgesetzt, dass die Messlatte von 48 Prozent gerade noch gehalten wird.

Für welche Rentner gibt es einen Extrazuschlag?

Den Zuschlag erhalten vor allem Rentner, die vor 2019 eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezogen haben. Außerdem gibt es ein Plus für Hinterbliebenenrentner, deren verstorbener Ehepartner eine EM-Rente erhielt, die vor 2019 erstmals gezahlt wurde.

Ihr Sozialverband VdK Philippsburg

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2024
von Sozialverband Vdk, Ortsverband Philippsburg
12.07.2024
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