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Rentenerhöhung

Im Juli steigt die Rente um 4.24 Prozent, was sich erst mal sehr positiv anhört, hat auch seine negativen Seiten. Rentner, die Grundsicherung bekommen,...

Im Juli steigt die Rente um 4.24 Prozent, was sich erst mal sehr positiv anhört, hat auch seine negativen Seiten. Rentner, die Grundsicherung bekommen, werden die Erhöhung nicht bemerken. Rente gilt als Einkommen und eine Rentenerhöhung wird mit der Grundsicherung verrechnet. Das bedeutet, steigt die Rente, kürzt das Sozialamt die Grundsicherung um den selben Betrag. Wichtig hierbei ist, wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit nachweisen kann, hat nach § 82a SGB XII einen Anspruch auf einen Freibetrag. Dabei bleiben 100 Euro der Bruttorente anrechnungsfrei. Das Sozialamt muss diesen Freibetrag bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigen. Also wer die Jahre hat, erhält zumindest ein kleines Plus.

Wir beim VdK-Ortsverband dürfen keine Rechtsberatung machen, wir dürfen Sie als Lotse durch den Behördendschungel begleiten und auf diesem Weg Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Unsere Sprechstunden finden statt am

ersten Dienstag eines Monats 16 - 17.30 Uhr im Bürgerzentrum Neuwiesenreben sowie am

ersten Donnerstag eines Monats ab 16 Uhr im Rathaus Ettlingenweier.

Weitere Termine nach tel. Vereinbarung unter folgender Nummer

Manfred Lovric Ortsverbandsvorsitzender 0157/88083770

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 13/2026
von Sozialverband VdK
24.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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