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Rentenversicherung ist wichtiger gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor

Klare Ansagen der Selbstverwaltung an die Bundespolitik Die zentrale Frage, wie für alle Generationen eine verlässliche Absicherung im Alter angesichts...

Klare Ansagen der Selbstverwaltung an die Bundespolitik
Die zentrale Frage, wie für alle Generationen eine verlässliche Absicherung im Alter angesichts des demografischen Wandels gewährleistet bleiben kann, hat nichts an Aktualität verloren. Dass die Deutsche Rentenversicherung bei den Menschen ein hohes Vertrauen genießt und in der Bevölkerung vor allem für Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit steht, ist ein gesellschaftlicher Stabilitätsfaktor, den die Politik in ihrem Wirken bedenken muss, betont Kai Burmeister, alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW): „Verlässliche Leistungen in der Alterssicherung von Generationen, hohe Qualität der Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der Versicherten und das bei Verwaltungskosten von nur 1,3 Prozent der Gesamtausgaben – Einsparideen an die Adresse eines solchen gesellschaftlichen Players sind nicht clever“. Die DRV BW passt bereits seit Jahren effektiv und effizient ihre Verwaltungsstrukturen und Geschäftsprozesse an, um die demografischen Herausforderungen zu bewältigen.
Selbstverwaltung drängt auf Anhebung der Mindestrücklage
Die Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung ist trotz der schwierigen Wirtschaftslage stabil und der Beitragssatz kann 2025 bei gesetzlich garantiertem Nettorentenniveau von 48 Prozent weiterhin stabil gehalten werden. Burmeister betont, dass der Beitragssatz seit nunmehr acht Jahren in Folge unverändert 18,6 Prozent betrage und die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 mit 3,74 Prozent deutlich über der Inflationsrate von 2,1 Prozent liege, was ein Zugewinn an Kaufkraft bedeute. Die Demografie werfe aber zunehmend längere Schatten. Mit Blick Richtung Berlin war auf der Vertreterversammlung daher der deutliche Appell an die Politik zu hören, dass das große Rentenpaket in dieser Legislaturperiode auch eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung verwirklichen muss. „Wichtig ist die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,3 Monatsausgaben, um die Liquidität der Rentenversicherung bei kurzfristigen Schwankungen dauerhaft zu sichern“, bezog sich Burmeister auf eine Gesetzesänderung, die bereits von der vorherigen Bundesregierung ins Auge gefasst worden war. Die Wichtigkeit dieser Maßnahme wird untermauert von der aktuellen Frühjahrsschätzung 2025 der Expertenrunde der DRV Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesamts für Soziale Sicherung, die für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage von einem Abschmelzen von 1,57 (Ende 2024) auf nur noch 0,23 Monatsausgaben bis Ende 2027 ausgeht.
Weitere Informationen zum Geschäftsjahr 2024 können dem Geschäftsbericht der DRV BW unter www.drv-bw.de/gb entnommen werden.
75 Jahre Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
Im Rahmen der Vertreterversammlung wurden auch die Themen soziale Sicherung, Arbeitsmigration und Arbeitnehmerfreizügigkeit diskutiert. Anlass war das 75-jährige Jubiläum des ersten deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommens, auf dessen Grundlage seit 60 Jahren die Verbindungsstelle der DRV BW fußt. Für Versicherte, die in der Schweiz leben oder dort arbeiten und auch Rentenansprüche in Deutschland erworben haben, ist die Verbindungsstelle eine wichtige Unterstützung. Vor dem Hintergrund steigender Standards, sozialer Sicherung und wachsender beruflicher Mobilität verglichen Gäste beider Länder die jeweiligen Sicherungssysteme und stellten Unterschiede und Gemeinsamkeiten fest.
Hintergrundinformation
Die DRV Baden-Württemberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit demokratischer Selbstverwaltung, also keine unmittelbare staatliche Behörde. Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der DRV. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber haben über ihre gewählten Repräsentanten dort und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht bei der DRV Baden-Württemberg. Die Vertreterversammlung besteht aus jeweils 15 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten. Sie werden bei der Sozialwahl gewählt.

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Eberstädter Nachrichten
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Ausgabe 27/2025
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