Nach dem Wahlstatistikgesetz sind in bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl 2025 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in Sinsheim für die Bundestagswahl 2025 ein Briefwahlbezirk ausgewählt wurde. In diesen Briefwahlbezirk fallen alle Wähler folgender Wahlbezirke, wenn Briefwahl beantragt wird
Wahlbezirk 004-01 (Ehrstädt)
Wahlbezirk 008-01 (Hoffenheim)
Wahlbezirk 008-02 (Hoffenheim)
Erhoben werden die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler anhand eines zusätzlichen Unterscheidungsaufdrucks am oberen Rand des Stimmzettels. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt vorgenommen.
Oberster Grundsatz der gesetzlich geregelten statistischen Erhebung ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Durch verschiedene Maßnahmen ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte und Wähler möglich sind.
Weitere Informationen zum Thema auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Briefwähler aus den betroffenen Stadtteilen erhalten mit Übersendung der Briefwahlunterlagen zusätzlich einen Flyer mit entsprechenden weiterführenden Hinweisen hierzu.
Ihr Wahlamt der Stadt Sinsheim