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Rettungswache im Eggerten

B E K A N N T M A C H U N G Bebauungsplan „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen...

B E K A N N T M A C H U N G

Bebauungsplan „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal

Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des

Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal


Hier: Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“ ist die Schaffung eines dauerhaften Standortes für eine Rettungswache.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von rd. 2.800 m² und ist wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch die Flurstücke Nr. 2692 und 2692/3;

im Osten: durch das Flurstück Nr. 18668;

im Süden: durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22704;

im Westen: durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22456.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen:

Abb.: Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen (Umweltbericht, Fachbeitrag Schall und Fachbeitrag Artenschutz) wird in der Zeit vom

Montag, dem 16.06.2025 bis Freitag, dem 18.07.2025

veröffentlicht.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung(Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:

Montag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während des Veröffentlichungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an traegerbeteiligung.spa@bruchsal.de eingereicht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sollte eine persönliche Erläuterung der Planinhalte gewünscht werden, besteht auch die Möglichkeit, telefonisch (Tel.: (072 51) 79-522) einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung anonymisiert im Ratsinformationssystem der Stadt Bruchsal veröffentlicht und Bestandteil der Gremienvorlagen werden.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar sind:

  • Umweltbericht mit Bestandsbeschreibung der Umwelt und Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Boden/Fläche, Wasser, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft/Siedlungsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen. Weitere Bestandteile des Umweltberichts sind Maßnahmenvorschläge zur Grünordnung, zum Ausgleich und zum Artenschutz. Es wurde eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt sowie eine Ausgleichsmaßnahme aus dem Ökokonto zugeordnet.
  • Bestandsplan zum Umweltbericht mit Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet.
  • Maßnahmenplan zum Ausgleich des gesetzlich geschützten Biotops im Plangebiet im näheren Umfeld des Plangebiets.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Untersuchung der Betroffenheit der artenschutzrechtlich relevanten Arten(-gruppen) Reptilien, Falter, Brutvögel und Fledermäuse. Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse und Brutvögel inklusive Formblätter für relevante Arten.
  • Fachbeitrag Schall mit schalltechnischer Untersuchung und Bewertung von Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Schallschutzkonzept mit Vorschlägen für die textlichen Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan.
  • Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdiensts (KMBD) mit Hinweisen zu möglichen Kampfmitteln und zur Notwendigkeit einer Luftbildauswertung vor Baubeginn.
  • Stellungnahme des Abfallwirtschaftsbetriebs mit Hinweisen zur Abholung von Abfällen und zu gesetzlichen Grundlagen für Entsorgung von Bodenaushub.
  • Stellungnahme des Landratsamts Karlsruhe (Amt für Umwelt und Arbeitsschutz) mit Hinweisen zu geltenden Rechtsverordnungen und Normen, zu Hochwasser- und Starkregenereignissen, zur Ableitung von Abwasser, zur Beseitigung von Niederschlagswasser, zur Wasserhaushaltsbilanz, zum Immissionsschutz und zu Industrieabwasser.
  • Stellungnahme des Verbands Region Karlsruhe (Regionalverband Mittlerer Oberrhein) mit Hinweisen zur Festlegung des Plangebiets als Vorbehaltsgebiet für den Kaltluftabfluss.
  • Stellungnahme des Landratsamts Karlsruhe (Untere Naturschutzbehörde) mit Anregungen zum geplanten Ausgleich, zum Artenschutz sowie zum Biotopausgleich.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau hinsichtlich Geotechnik, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie und zum Bergbau.

Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung ebenfalls eingesehen werden.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bruchsal, 28.05.2025

gez. Cornelia Petzold-Schick

Oberbürgermeisterin

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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