B E K A N N T M A C H U N G
Bebauungsplan „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal
Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal
Hier: Veröffentlichung der Planunterlagen
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal und der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplanes „Rettungswache im Eggerten“ ist die Schaffung eines dauerhaften Standortes für eine Rettungswache.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von rd. 2.800 m² und ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Flurstücke Nr. 2692 und 2692/3;
im Osten: durch das Flurstück Nr. 18668;
im Süden: durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22704;
im Westen: durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22456.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen:
Abb.: Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen (Umweltbericht, Fachbeitrag Schall und Fachbeitrag Artenschutz) wird in der Zeit vom
Montag, dem 16.06.2025 bis Freitag, dem 18.07.2025
veröffentlicht.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de/leben/bauen+_+wohnen/Bauleitplanung(Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:
Montag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Während des Veröffentlichungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an traegerbeteiligung.spa@bruchsal.de eingereicht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sollte eine persönliche Erläuterung der Planinhalte gewünscht werden, besteht auch die Möglichkeit, telefonisch (Tel.: (072 51) 79-522) einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass abgegebene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung anonymisiert im Ratsinformationssystem der Stadt Bruchsal veröffentlicht und Bestandteil der Gremienvorlagen werden.
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar sind:
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung ebenfalls eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bruchsal, 28.05.2025
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin