Anfang Mai stehen wieder die Straßen-Sperrmülltermine in Grötzingen an.
Aus Erfahrung der letzten Jahre weist die Ortsverwaltung auf die Pflicht einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung hin. Denn nur korrekt getrennte Abfälle können sinnvoll verwertet werden.
Allerdings stellen die Mitarbeitenden beim Team Sauberes Karlsruhe (TSK) immer wieder fest, dass Gegenstände bereitgestellt werden, die nicht zum Sperrmüll gehören.
Das gehört zum Sperrmüll:
Haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die reguläre Restmülltonne passen, z. B. Möbel, Matratzen, Teppiche.
Nicht zum Sperrmüll gehören beispielsweise Kleinteile, Bauabfälle, Hausmüll, Elektrogeräte, Autoteile oder Schadstoffe. Sperrmüll umfasst in der Regel Gegenstände, die Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden. Es gehören also keine Gebäudebestandteile wie Türen, Waschbecken, Laminat
oder Gipsplatten dazu.
Abfälle, die nicht zum Sperrmüll gehören, bleiben stehen und müssen bei öffentlichen Straßen/Gehwegen von den angrenzenden Grundstückseigentümern auf eigene Kosten entsorgt werden.