Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Richtiges Verhalten an Schutzstreifen für Radfahrer

An mehreren Stellen gibt es im Bad Rappenauer Stadtgebiet Schutzstreifen für Radfahrer, z.B. stadtauswärts in der Schwaigerner Straße, stadteinwärts...
Beidseitiger Fahrradschutzstreifen in der Siegelsbacher StraßeFoto: Stadt Bad Rappenau

An mehreren Stellen gibt es im Bad Rappenauer Stadtgebiet Schutzstreifen für Radfahrer, z.B. stadtauswärts in der Schwaigerner Straße, stadteinwärts in Heinsheimer Straße, zwischen den Einmündungen Wagnerstraße und Frauenstraße oder beidseitig in der Siegelsbacher Straße zwischen Fronackerstraße und Finkenstraße.
Diese Schutzstreifen sollen für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen. Daher ist das richtige Verhalten von Kfz-Fahrern wichtig.
So verhalten Sie sich richtig, wenn ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn eingezeichnet ist:
- Grundsätzlich nicht befahren. Überfahren werden darf ein Schutzstreifen nur dann, wenn einem Hindernis ausgewichen werden muss (z.B. bei Gegenverkehr) oder die Fahrbahn eingeengt ist.
- Nicht auf dem Schutzstreifen halten oder parken – auch nicht zum Ausladen oder um jemanden aus- oder einsteigen zu lassen.
- Beim Überholen eines Radfahrers, welcher auf dem Schutzstreifen fährt, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Um die Verkehrssicherheit auf den Schutzstreifen zu erhöhen, wurden vor einigen Jahren die Verwarnungsgelder in der Straßenverkehrsordnung drastisch erhöht. So können z.B. das „Halten“ und „Parken“ auf dem Schutzstreifen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro sanktioniert werden.
Die Verkehrsbehörde Bad Rappenau bittet alle Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2026
von Stadt Bad Rappenau
29.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bad Rappenau
Siegelsbach
Kategorien
Aus den Rathäusern