Bei der Berichterstattung aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025 hatte sich bei den Tagesordnungspunkten 13.3 und 13.4 leider ein Fehler eingeschlichen, und es wurde die Erläuterung zum Beschlussergebnis des Tagesordnungspunktes 13.4 versehentlich an den Beschluss zu TOP 13.3 mitangehängt.
Richtig muss es heißen:
TOP 13.3. Antrag im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2452, Elsa-Brändström-Straße
Diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen das Einvernehmen nicht erteilt. Damit werden auch die von der Bauherrschaft beantragten Befreiungen ebenfalls nicht genehmigt.
TOP 13.4. Bauantrag auf Umnutzung einer Wohnung in eine Praxis für Psychotherapie auf dem Grundstück Flst.-Nr. 55/4, Amalienstraße
Diesem Bauvorhaben hat der Gemeinderat bei Stimmengleichheit von acht Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen das Einvernehmen versagt.
Bei der Abstimmung votierten acht Gemeinderäte für den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf Zustimmung, acht Gemeinderäte votierten gegen diesen Beschlussvorschlag. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Antrag damit bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Die Entscheidung über die Umnutzung obliegt nun dem Landratsamt -Baurechtsbehörde-.
Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen!