Gemeinde Burgstetten
71576 Burgstetten
Aus den Rathäusern

Richtlinie Winterdienst

Wie jedes Jahr bringt der Winter wieder Einschränkungen für Autofahrer und Fußgänger mit sich. Autofahrer müssen deshalb mehr denn je ihren Wagen...

Wie jedes Jahr bringt der Winter wieder Einschränkungen für Autofahrer und Fußgänger mit sich. Autofahrer müssen deshalb mehr denn je ihren Wagen und ihre Fahrweise an die winterlichen Verhältnisse anpassen.

Deshalb:

Rüsten Sie Ihr Fahrzeug wintertauglich aus.

Fahren Sie vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen.

Halten Sie genügend Abstand zum Vordermann.

Ermöglichen Sie zu Ihrem eigenen Vorteil immer den Räum- und Streufahrzeugen freie Durchfahrt.

Parken Sie Ihre Fahrzeuge so, dass die Räumfahrzeuge durchkommen.

Am Tag der Müllabfuhr bitte die Mülleimer so platzieren, dass auch die Räumfahrzeuge auf den Gehwegen durchkommen.

Die Bürger wünschen sich natürlich, dass möglichst alle Straßen geräumt werden sollen. Da dies die Rechtsprechung nicht verlangt und auch aus Umweltschutzgründen nicht sinnvoll erscheint, werden nicht alle Straßen geräumt und gestreut. Deshalb strebt die Gemeinde, wie auch in den vergangenen Jahren, einen differenzierten Winterdienst an. D.h., so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

So wird auch in diesem Winter zuallererst auf Hauptverkehrsstraßen und steilen Wohnstraßen geräumt und gestreut. Alle anderen Wohnstraßen entsprechend der eingestuften Dringlichkeit.

Einlaufschächte sollten im Rahmen des Winterdienstes von den Grundstückseigentümern freigehalten werden, damit später das Schmelzwasser abfließen kann. Ebenso sollten die Hydranten, die im Brandfall für Feuerlöschzwecke benötigt werden, freigehalten werden. Es handelt sich um Sicherheitsmaßnahmen, die im Interesse jeden Bürgers liegen. Deshalb bitten wir um Mitwirkung.

Glatteis und Schnee stellen immer dann eine Gefahr dar, wenn nicht mit ihnen gerechnet wird. Ist der Gehweg über Nacht gefroren, muss man seiner Streupflicht nachkommen. Streupflichtiger ist der Eigentümer oder Besitzer von solchen Grundstücken, welche an einer Straße liegen oder von dieser Zugang haben. Unter „Besitzer“ versteht man auch Mieter oder Pächter.

Der Gehweg oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind mit einer Breite von 1,20 m so zu räumen, dass die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist. Der Schnee soll nicht auf die Straße geworfen werden.

Immer wieder kommen kleine Schneefräsen zum Einsatz, die den Schnee auf die bereits geräumte Straße schleudern. Bei einem Unfall gilt hier das Verursacherprinzip. Zudem macht es wenig Sinn, weil bei einem eventuellen zweiten Räumeinsatz der Schnee wieder auf den Gehweg geschoben wird.

Häufen Sie deshalb den Schnee am Gehwegrand an. Notfalls am Rande der Fahrbahn. Rinnen und Kanalabläufe müssen jedoch freigehalten werden.

An Werktagen muss bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein.

An Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr.

Fällt tagsüber Schnee oder bildet sich Glatteis, so muss bis 21:00 Uhr das Räumen und Streuen wiederholt werden.

Es ist verständlich, dass bei Schneefall oder Eisglätte sofort geräumt und gestreut werden soll. Die Bauhofmitarbeiter sind bemüht, die Straßen schnellstmöglich zu räumen. Diesem Wunsch stehen allerdings auch die Umweltgefahren, vor allem durch Streusalz, gegenüber. Da der Salzeinsatz und damit die dadurch entstehenden Umweltschäden so gering wie möglich gehalten werden sollen, haben die Kraftfahrer während der Winterzeit Einschränkungen in Kauf zu nehmen.

Deshalb hat die Gemeinde aus Umweltschutzgründen und aus Kostengründen das Schneeräumen in Seiten und Wohnstraßen reduziert. Aus diesen Gründen sind die Straßen in Dringlichkeitsstufen eingeteilt, um im Extremfall nur die verkehrswichtigen Straßen zu räumen und vor allem zu streuen.

Der Bauhof setzt teilweise Feuchtsalz ein. Bei Feuchtsalz wird im Fahrzeug Trockensalz und Sole getrennt mitgeführt. Erst beim Ausbringen auf die Straße wird das Trockensalz auf dem Streuteller mit Sole besprüht. Das Feuchtsalz haftet somit besser auf der Straße und wird vom Verkehr nicht an den Fahrbahnrand geweht. Durch die Solesättigung des Streusalzes ist eine Reduzierung um ca. 30 % möglich. Dies spart Kosten und kommt der Umwelt zugute. Feuchtsalz kann auch vorbeugend eingesetzt werden. Deshalb ist es möglich, dass der Bauhof bereits abends an kritischen Stellen vorbeugend streut, wenn mit Glatteis zu rechnen ist.

Zuständig für den Winterdienst in Burgstetten ist unsere Bauhofleiter Herr Stadel und Herr Blum.

Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben, erreichen Sie uns unter:

Mobil: 0172 - 7564337, E-Mail: bauhof-burgstetten@t-online.de

Fahrreih.

Ort

Straßenname

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

1BurgstallWasenäcker1
2BurgstallMarbacher Str. / Buswendeschleife1
3BurgstallAuf den Rüdern bis Gemarkungsgrenze1
4BurgstallHinter den Gärten1
5BurgstallPestalozzistraße1
6BurgstallPark & ride Parkplatz (nur Zufahrt)2
7BurgstallRathausstraße1
8BurgstallRöteweg1
9BurgstallHäldenweg1
10BurgstallBeethovenstraße1
11BurgstallMozartstraße1
12BurgstallFlorianhaus1
13ErbstettenFriedhofstraße 1
14ErbstettenAlte Backnanger Straße1
15ErbstettenPanoramastraße2
16ErbstettenEuropastraße1
17ErbstettenIm Dispel1
18ErbstettenLeichtwiesen1
19ErbstettenIm Blumental1
20ErbstettenIm Neugreut2
21ErbstettenAuf der Höhe2
22KirschenhardthofErbstetter Straße 2
23KirschenhardthofUntere Hofstraße bis Gemarkungsgrenze1
24BurgstallNeumühle1
25BurgstallKirchbergerstraße 1
26BurgstallRüdernstraße 1
27BurgstallBergstraße2
28BurgstallObere Bergstraße 3
29BurgstallTalstraße1
30BurgstallAustraße 3
31BurgstallUntere Austraße3
32BurgstallMühlstraße 1
33BurgstallGänsbergweg1
34BurgstallMeisenstraße1
35BurgstallFalkenstraße2
36BurgstallFinkenstraße1
37BurgstallGrabenweg1
38BurgstallAmselweg3
39BurgstallBurgweg2
40BurgstallBahnhofstraße 1
41BurgstallIm Steigle2
42BurgstallHainbuchenweg1
43BurgstallAhornweg1
44BurgstallSchlehenweg1
45BurgstallEschenweg1
46BurgstallLindenweg1
47BurgstallHölderlinstraße 3
48BurgstallLutherstraße 2
49BurgstallGoethestraße 3
50BurgstallSchubartstraße 2
51BurgstallRilkestraße 3
52BurgstallMörikestraße 2
53BurgstallUhlandstraße 2
54BurgstallNarzissenstraße 3
55BurgstallKelterweg1
56BurgstallMühlhaldenweg1
57ErbstettenIm Brühl1
58ErbstettenHolunderweg2
59ErbstettenNelkenweg3
60ErbstettenGartenstraße 3
61ErbstettenSchulstraße 1
62ErbstettenFaltenäckerstraße 1
63ErbstettenBlumenstraße3
64ErbstettenSonnenblumenweg2
65ErbstettenObere Dorfstraße 1
66ErbstettenRosenweg1
67ErbstettenSilcherstraße 1
68ErbstettenLessingstraße1
69ErbstettenLerchenstraße2
70ErbstettenWeirachstraße 1
71ErbstettenFliederweg2
72ErbstettenSchillerstraße 2
73ErbstettenPfarrgasse2
74ErbstettenZwingergasse3
75ErbstettenMurrstraße2
76ErbstettenFilsstraße3
77ErbstettenRemsstraße3
78ErbstettenNeckarstraße1
79ErbstettenKocherweg1
80ErbstettenEnzweg1
81ErbstettenRosensteinstraße3
82ErbstettenRechbergstraße3
83ErbstettenTeckstraße3
84ErbstettenHohenstauffenstraße3
85ErbstettenIm Laubert3
86ErbstettenFasanenweg2
87ErbstettenStuifenstraße3
88ErbstettenUnter der Steige1
89ErbstettenAussiedlerhof Pfeiffer2
90ErbstettenWolfsgrube2
91ErbstettenFreibadweg3
92KirschenhardthofObere Hofstraße bis RÜB2
93KirschenhardthofObere bis Friedhof3
94KirschenhardthofHofwiesenweg2
95KirschenhardthofSüdstraße2
96KirschenhardthofHardtweg3
97BurgstallDahlienweg2
98BurgstallBurgäckerstraße3
99BurgstallWittumweg3
100ErbstettenRÜB Erbstetten1

Erscheinung
Die Brücke Burgstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024

Orte

Burgstetten

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Burgstetten
28.11.2024
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