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Richtlinie zur Steillagenförderung der Gemeinde Gemmrigheim

Terrassierte Weinbergsteillagen gehören seit Jahrhunderten zu den landschaftsprägenden Kulturformen im Neckartal. Mit ihren vielen kleinräumigen Strukturen...

Terrassierte Weinbergsteillagen gehören seit Jahrhunderten zu den landschaftsprägenden Kulturformen im Neckartal. Mit ihren vielen kleinräumigen Strukturen wie Mauern, Staffeln, Steinriegeln, Höhlen, Brachflächen und Hecken bis zu artenreichem Trockenwald wurden sie zu einem Mosaik verschiedenster Lebensräume und damit zur Heimat für viele, auch seltene, Tier- und Pflanzenarten. Die Erhaltung des historisch gewachsenen Landschaftsbilds der terrassierten Steillagen am Neckar ist als Kulturerbe anerkannt. Der Steillagenweinbau prägt viele Kultur- und Erholungslandschaften in Baden-Württemberg und ist ein Kulturgut ersten Ranges.

Ziel der Förderung ist es, einen Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlustes an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaft auf Gemarkung der Gemeinde Gemmrigheim durch Umveredelung vorhandener Rebstöcke mit höherwertigen Rebsorten, Instandsetzung und Wiederherstellung von Mauern und Staffeln, Maßnahmen der Verkehrssicherung und Bepflanzung mit alternativen Rebsorten zu leisten.

Die Förderung wird auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14.12.2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S.1), die durch Verordnung (EU) 2023/2607 (ABL. L 2023/2607 vom 23.11.2023) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere der Art. 14 und 36, gewährt.

Anträge werden ab sofort entgegengenommen. Den vollständigen Wortlaut der Förderrichtlinie und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht.

Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Gemmrigheim
03.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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