§ 1
Präambel
In der Stadt Neckarsulm gibt es Menschen, die sich in allen Bereichen der Stadtgesellschaft in vorbildlicher und außergewöhnlicher Weise ehrenamtlich für das Gemeinwesen und das Gemeinwohl engagieren und somit wertvolle und unverzichtbare Arbeit leisten.
Der Stadt ist es deshalb ein besonderes Anliegen, diesen verdienten ehrenamtlich tätigen Menschen Dank und Anerkennung auszusprechen. Dies erfolgt in Form des Ehrenamtspreises in den Kategorien „Besonderes Engagement“ und „Held/in des Alltags“.
§ 2
Begriffsbestimmung
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die ohne Besoldung oder Entgelt ausgeübt wird. Fallen bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit dem Betroffenen Kosten an, kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Sofern eine Aufwandsentschädigung gewährt wird (im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen), ist dies kein Ausschlussgrund für eine Ehrung.
§ 3
Kriterien Ehrenamtspreis Kategorie „Besonderes Engagement“
2. Mit dem Ehrenamtspreis in der Kategorie „Besonderes Engagement“ geehrt werden Gruppen, Vereine, Organisationen/Institutionen, die sich langjährig (mindestens zehn Jahre) in herausragender Weise ehrenamtlich engagieren und für die Stadtgesellschaft einsetzen.
3. Mit dem Ehrenamtspreis in der Kategorie „Besonderes Engagement“ geehrt werden junge Menschen, die nicht älter als 25 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre lang ehrenamtlich in einem Verein oder in einer Organisation tätig sind.
4. Mit dem Ehrenamtspreis in der Kategorie „Besonderes Engagement“ geehrt werden Personen, die eine besonders bemerkenswerte Zivilcourage gezeigt haben.
5. Die örtlichen Vereine, Organisationen, Einrichtungen oder sonstige Personen schlagen die zu Ehrenden nach § 3 der Stadtverwaltung vor. Dem Vorschlag muss eine ausführliche und nachprüfbare Darstellung der besonderen Leistungen und Verdienste beigefügt sein.
§ 4
Kriterien Ehrenamtspreis Kategorie „Held/in des Alltags“
Mit dem Ehrenamtspreis Kategorie „Held/in des Alltags“ geehrt werden Personen, die von ihrem Verein/ihrer Organisation nach Aufforderung durch die Stadtverwaltung benannt wurden, weil sie sich dort in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren bzw. für die Arbeit des Vereins/der Organisation unverzichtbar sind, unabhängig von einer Funktion oder der Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. Funktion.
Alle Vereine werden hierzu in einem Zeitraum von vier Jahren einmal zur Meldung
aufgefordert. Der Rückmeldung ist der Ehrungsgrund beizufügen.
§ 5
Sonstiges
§ 6
Inkrafttreten
Diese Ehrungsrichtlinien treten durch Beschluss des Gemeinderates am 22.05.2025 in Kraft. Die Ehrungsrichtlinien vom 22.07.2021 treten außer Kraft.
Neckarsulm, den 22.05.2025
gez.
Steffen Hertwig
Oberbürgermeister