Aus den Rathäusern

Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Untergruppenbach

Die Gemeinde Untergruppenbach ehrt jedes Jahr ihre erfolgreichen Sportler. Dabei kommen sowohl Einzelsportler als auch Mannschaften aller Altersgruppen...
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Die Gemeinde Untergruppenbach ehrt jedes Jahr ihre erfolgreichen Sportler. Dabei kommen sowohl Einzelsportler als auch Mannschaften aller Altersgruppen in Betracht. Berücksichtigt werden nur die „Olympischen Kernsportarten“ und Sportarten, die von einem örtlichen Verein angeboten werden.

I) Geehrt werden

  1. Sportler, die für einen örtlichen Verein starten und
  2. Sportler, die ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und eine Sportart ausüben, die ein örtlicher Verein nicht anbietet.

II) Ausgezeichnet werden

a) Sportler und Mannschaften, die

- bei einer deutschen Meisterschaft den 1. bis 8. Platz

- bei einem deutschen Turnfest den 1. bis 8. Platz

- bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. bis 6. Platz

- bei einer baden-württembergischen Meisterschaft den 1. bis 4. Platz

- bei einer württembergischen Meisterschaft den 1. bis 3. Platz

- bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes den 1. bis 3. Platz (Meisterschaft)

- bei einer Bezirks-, Kreis- oder Regiomeisterschaft den 1. bis 3. Platz

belegten.

Nicht berücksichtigt werden Meisterschaften, an denen nur Teilnehmer aus dem Land- bzw. Sportkreis teilnehmen können.

b) Sportler, die

- deutsche Rekorde,

- deutsche Jahresbestleistungen,

- württembergische Rekorde,

- württembergische Jahresbestleistungen

- oder einen Kreisrekord

aufstellten.

c) Sportler, die

- in eine deutsche Nationalauswahl,

- in eine baden-württ. Auswahl oder

- in eine Württ. Auswahl

berufen wurden.

d) Eine Berücksichtigung als Sportler gilt auch für Mitglieder eines Teams, bei denen die Sportart auch in Einzelwertungen durchgeführt und eine Meisterschaft an einem Tag oder Ort entschieden wird (z. B. Paarlaufen, Doppel im Tennis, Staffelmeisterschaften).

e) Darüber hinaus können auf Antrag auch Sportler für besondere sportliche Leistungen, die nicht unter die Absätze a) bis d) fallen, geehrt werden.

III) Auszeichnungen

Alle Sportler erhalten eine Urkunde.

Zusätzlich erhalten Sportler, die zum ersten Mal geehrt werden, eine Medaille für besondere sportliche Leistungen in Bronze.

Sportler, die zum 2. Mal geehrt werden, erhalten eine Medaille in Silber.

Sportler, die zum 3. Mal oder häufiger geehrt werden, erhalten einen Gutschein.

Mannschaften erhalten einen Gutschein.

IV) Aufruf zur Mitteilung

Die Vereine werden im III. Quartal eines jeden Jahres von der Gemeinde schriftlich aufgefordert, Vorschläge über die zu ehrenden Personen unter Angabe der im ablaufenden Jahr erzielten Erfolge bis 31.10. des Jahres einzureichen. Nicht rechtzeitig eingereichte Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zusätzlich werden im örtlichen Mitteilungsblatt „Die Brücke“ die Untergruppenbacher Sportler, die keinem Verein angehören und nach den o. a. Richtlinien einen Anspruch auf eine Ehrung durch die Gemeinde haben, aufgefordert, sich bis zum 31.10. des Jahres bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Leistungen sind mit Ort und Datum zu benennen. Bei Spielrunden ist der Zeitraum anzuführen.

Grundsätzlich ist ein Leistungsnachweis zu erbringen (z.B.: Internetseite des jeweiligen Verbands oder Kopie einer Urkunde).

V) Auswahl der zu ehrenden Personen

Die Auswahl der zu ehrenden Personen trifft der Sportausschuss nach diesen Richtlinien. Den Vorsitz des Sportausschusses hat der Bürgermeister inne. Er entscheidet im Zweifelsfall. Dem Ausschuss gehören zwei im Sportbereich visierte ehrenamtliche Mitglieder an.

Der Sportausschuss trifft sich im November, um über die sportlichen und kulturellen Leistungen des laufenden Jahres zu befinden.

VI) Ehrung

Grundsätzlich ist die Ehrung persönlich vorzunehmen. Bei Verhinderung ist schriftlich ein Stellvertreter zu benennen. Ansonsten wird die Ehrung nicht vorgenommen.

VII) Veranstaltung

Die Sportlerehrung wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Untergruppenbach durchgeführt.

Die Vorsitzenden des entsprechenden Vereins übernehmen die mündliche Meldung über die Anwesenheit des Sportlers bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Sportausschusses.

Da der Gemeinde nicht alle sportlichen Erfolge bekannt sein können, werden Sportlerinnen und Sportler, die nicht für einen örtlichen Verein starten, ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und nach oben genannten Grundsätzen zu ehren sind, gebeten, sich bis 31.10.2025 mit der Gemeindeverwaltung (Frau Münzing, E-Mail: sabrina.muenzing@untergruppenbach.de, Tel. 07131/7029-12) in Verbindung zu setzen. Gerne können auch Freunde und Bekannte von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern diese an uns weitermelden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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