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Richtlinien für einkommensabhängige Zuschüsse der Elternbeiträge für die Kernzeit-, Randzeit- und flexible Nachmittags- und Ferienbetreuung in Dossenheim

Die Richtlinien über die Bezuschussung der Elternbeiträge von Betreuungseinrichtungen für Kinder der Dossenheimer Schulen wurden vom Gemeinderat in...

Die Richtlinien über die Bezuschussung der Elternbeiträge von Betreuungseinrichtungen für Kinder der Dossenheimer Schulen wurden vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen mit Wirkung ab dem Schuljahr 2024/2025 neu gefasst. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Gesamteinkommen bzw. sämtlichen Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen. Falls das relevante Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abschließend feststeht, wird eine vorläufige Ermäßigung gewährt. Die endgültige Festsetzung erfolgt nach Einreichung aller geforderten Nachweise.

Die aktuellen Einkommensgrenzen und Förderstufen sind in den folgenden Tabellen mit den derzeit gültigen Werten dargestellt.

Ermitteltes Netto-Jahreseinkommen:

Personen

im Haushalt

Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4
224.420,00 €28.050,00 €31.460,00 €34.870,00 €
331.240,00 €35.530,00 €40.040,00 €44.440,00 €
437.840,00 €43.230,00 €48.620,00 €53.900,00 €
544.440,00 €50.710,00 €57.090,00 €63.360,00 €
Stufe

Prozentuale Zuschüsse

auf die Elternbeiträge

unermäßigter Beitrag0 %
425 %
350 %
275 %
1100 %

Erläuterung:

Als Nettojahreseinkommen gelten alle Einkünfte in Geld oder geldwerten Leistungen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Steuerpflicht. Dazu gehören sowohl regelmäßig wiederkehrende als auch einmalige Einkünfte.

Zu den Einkünften gehören unter anderem:

Arbeitsentgelt: Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder.

Ruhestandseinkünfte: Ruhegelder, Renten (einschließlich Zusatz- und Betriebsrenten), Witwen-/Witwerrenten, Waisengelder.

Selbständigkeit und Unternehmenseinnahmen: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft.

Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Kapitalvermögen.

Miet- und Pachteinnahmen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Transferleistungen und Sozialleistungen: Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld), Leistungen zur Ausbildungsförderung (z. B. BAföG), Unterhaltsleistungen, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld.

Sachbezüge: Geldwerte Vorteile, z. B. freie Unterkunft, Verpflegung oder Dienstwagen.

Voraussetzung:

  • Die Förderung gilt ausschließlich für Kinder mit Hauptwohnsitz in Dossenheim.
  • Es werden nur Betreuungseinrichtungen berücksichtigt, die in Dossenheim betrieben werden.
  • Die Einkommensgrenzen richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der Gemeinde Dossenheim.
  • Leistungen oder Hilfen des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Arbeitsamtes oder anderer Stellen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Hinweis:

Es handelt sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Dossenheim, es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung:

Frau Schmitt, Tel. 06221 86 51 - 302

Erscheinung
Gemeinde-Nachrichten Dossenheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

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