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Risikomanagement bei Starkregen

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freundinnen und Freunde der FDP Sandhausen, in der letzten Gemeinderatssitzung wurde dem Antrag...
Volker Liebetrau
Foto: fdp

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freundinnen und Freunde der FDP Sandhausen,

in der letzten Gemeinderatssitzung wurde dem Antrag zur Beschlussfassung des Handlungskonzepts für ein Starkregenrisikomanagement zugestimmt. Der Gemeinderat hat das vorliegende Konzept als strategische Grundlage für die kommunale Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge beschlossen. Die FDP-Fraktion hat diesem wichtigen Schritt geschlossen zugestimmt. Bereits im Jahr 2022 hatte der Gemeinderat entschieden, gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden Leimen und Nußloch ein umfassendes Konzept zur Starkregenvorsorge zu entwickeln – in Zusammenarbeit mit der Firma geomer aus Heidelberg.

Dieses Handlungskonzept liegt nun vor.

Wie Sie alle wissen, nehmen extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels zu. Auch Sandhausen kann – wie zuletzt im Spätsommer 2022 – von Starkregen betroffen sein. Das neue Konzept bietet Ihnen umfassende Informationen zu folgenden Themen:

  • Was ist Starkregen?
  • Unterschied zwischen Starkregen und Hochwasser
  • Starkregengefahrenkarten
  • Vorsorgemaßnahmen
  • Warnsysteme und richtiges Verhalten im Ernstfall
  • Schutz der kommunalen Infrastruktur
  • Hinweise für Gewerbetreibende
  • Kartenausschnitte zur Gefahreneinschätzung
  • Risikobewertung

Dies ist nur ein kleiner Einblick – machen Sie sich selbst ein Bild! Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sandhausen. Zusätzlich ist für den Herbst dieses Jahres eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant.

Ein wichtiger Hinweis kam von Gemeinderat Diem:

„Wenn Sirenen heulen, ist Gefahr im Verzug.“ Er regte an, Sirenen künftig auch als Warnmittel bei Starkregenereignissen einzusetzen – ein Vorschlag, den wir gerne weiterverfolgen.

Herzliche Grüße

Ihre FDP-Fraktion im Gemeinderat Sandhausen

Volker Liebetrau

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Foto: fdp/mk
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Ausgabe 32/2025
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