Vergangene Woche mussten die Bäume im Bereich Rosenberger entlang der L 1105 in Richtung Nordheim gerodet werden. Dies ist durch die anstehende Erschließung des Neubaugebiets „Kappmannsgrund 5, 1. Bauabschnitt“ notwendig.
Der Verbotszeitraum gem. Bundesnaturschutzgesetz, in welchem aufgrund von Brutphasen keine Bäume mehr gerodet werden dürfen, beginnt ab dem 1. März und dauert bis 30. September an. Daher musste die Rodung vor Beginn dieses Zeitraums durchgeführt werden.
Dies ist notwendig und die Fläche wurde bereits durch einen Ökologen im Planungsprozess mehrfach untersucht. Der Stadtverwaltung ist es wichtig, dass keine Verbotstatbestände im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes berührt werden.
Die Gehölze im betroffenen Grundstück wurden nun im Winterhalbjahr möglichst bodennah auf den Stock gesetzt. Ab Mitte April bis Anfang Mai werden die Wurzelstöcke unter Beisein einer fachkundigen Person gezogen und aus der Baufläche geräumt. In diesem Zusammenhang werden auch die Mauern abgebrochen. Die Baubegleitung fängt auftauchende Kleintiere ein und verbringt sie in geeignete Lebensräume im Umfeld.
Die Fläche rund um das alte Gebäude ist bereits Teil des Neubaugebiets Kappmannsgrund 5. Die Erschließung der Flächen soll noch dieses Jahr starten.