„WeinZeit“ lautete das Motto unseres Busausflugs ins Heilbronner Land
Beim Besuch des Weinbaumuseums in Mundelsheim bekamen wir einen Einblick in die Geschichte des Weinbaus, in die Küferei und in die Wagnerei. Dann ging es weiter nach Flein, wo wir mit einer Weinerlebnisführerin eine gemütliche Wanderung durch die herbstlich anmutenden Weinberge gemacht haben. Essen und Trinken halten ja bekanntlich Leib und Seele zusammen und wir haben auf dem Weg durch die Weinberge zahlreiche edle Tropfen verkostet und wurden mit kleinen Häppchen verwöhnt, bevor wir in einem gemütlichen Besen bei gutem Vesper den Abschluss gemacht und die Heimreise angetreten haben.
Ausblick
Mittwoch, 13. November 2024, um 14.30 Uhr – Monatliches Treffen im Eiscafé
Unser monatliches Treffen im Eiscafé findet wie in diesem Monat zum letzten Mal im Eiscafé in der Adelsheimer Marktstraße statt, bevor das Eiscafé in die wohlverdiente Winterpause geht. Beginn ist um 14.30 Uhr.
Zu diesem Termin ist keine Anmeldung erforderlich.
Das Dezember-Treffen findet am 11. Dezember 2024, um 14.30 Uhr im Café Köpfle in Osterburken statt – bitte jetzt schon vormerken.
Freitag, 15. November 2024, 18.00 Uhr – Besenbesuch in Bieringen
Wir treffen uns im Mammut-Besen in Bieringen zum gemütlichen Beisammensein. Hier die Adresse: Mammutstüble, Halsberger Straße 20, 74214 Schöntal. Um die Bildung von Fahrgemeinschaften wird gebeten.
Anmeldungen per Mail unter vdk-adelsheim-sennfeld@t-online.de oder telefonisch nach 18.00 Uhr unter 0171/4591889 (auch WhatsApp)
Anmeldeschluss: Freitag, 8. November
Sonntag, 17. November 2024, 11.15 Uhr – Volkstrauertag in Leibenstadt
Die Feierstunde zum Volkstrauertag findet in diesem Jahr in Leibenstadt statt. Die Feierstunde findet unter Mitwirkung der Feuerwehr- und Stadtkapelle sowie des Gesangvereins 1864 Leibenstadt statt. Bürgermeister Wolfram Bernhardt wird eine kurze Ansprache halten, bevor Bürgermeister und der VdK die Totenehrung vornehmen und einen Kranz am Ehrenmal niederlegen.
Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Freitag, 29. November 2024, 18.00 Uhr – Jahresabschlussfeier
Wir laden ein zur Jahresabschlussfeier im Kleintierzüchterheim in Sennfeld. Wir werden einen Jahresrückblick halten, einen Ausblick aufs neue Jahr geben und nach dem offiziellen Teil gemeinsam essen. Das Essen wird in Buffetform gereicht. Die Kosten belaufen sich auf ca. 20,– € pro Person. Aufgrund der begrenzten Platzkapazität ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Sollte jemand kurzfristig verhindert sein, bitten wir um Rückmeldung, damit evtl. auf der Warteliste stehende Teilnehmer noch an der Veranstaltung teilnehmen können.
Anmeldungen per Mail unter vdk-adelsheim-sennfeld@t-online.de oder telefonisch nach 18.00 Uhr unter 0171/4591889 (auch WhatsApp)
Anmeldeschluss: Montag, 18. November 2024
Wissenswertes
Pflegepauschbetrag – Steuererleichterung für pflegende Angehörige
80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Diese Pflege kostet Zeit und Kraft, aber auch Geld. Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Pflegepersonen diese finanziellen Aufwendungen von der Steuer absetzen. Die VdK-Beratungspraxis zeigt leider, dass dieser Steuervorteil vielen pflegenden Angehörigen nicht bekannt ist. Pflegepersonen können ganz einfach einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen. Als Nachweis für die Pflegetätigkeit ist ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder die Hilflosigkeit der gepflegten Person ausreichend. Ändert sich der Pflegegrad, ist der neue Bescheid bei der Einkommenssteuererklärung beizulegen. Die Steuervergünstigung wird pauschal für pflegende Angehörige gewährt – ganz unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Daher ist es auch nicht notwendig, mit einzelnen Belegen die jeweiligen Ausgaben bei der Einkommenssteuererklärung nachzuweisen. Pflegepersonen, die mehr als einen Angehörigen pflegen, können den Pflegepauschbetrag natürlich auch mehrfach bei der Steuererklärung geltend machen. Aktuell liegen die gültigen Pflegepauschbeträge bei: 600 Euro (für Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3), 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5 und bei Merkzeichen H).
Wichtig: Die Pflege der Angehörigen muss unentgeltlich erfolgen. Andernfalls wird der Pflegepauschbetrag nicht gewährt. Auch das Pflegegeld der Pflegeversicherungen zählt als Einkommen. Es sei denn, die pflegenden Angehörigen nutzen das Pflegegeld für Hilfsleistungen, die der pflegebedürftigen Person zugutekommen. In diesem Fall ist es sinnvoll, dies dem Finanzamt nachweisen zu können. Nutzen Sie für den Pflegepauschbetrag bei Ihrer Steuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16.
Rente muss weiterhin Existenz sichern
Die Bundesregierung will mit der Wachstumsinitiative den Fachkräftemangel bekämpfen. Neue Regelungen sollen das Arbeiten während der Rente finanziell begünstigen. Der VdK bewertet die Arbeitsanreize für Rentnerinnen und Rentner kritisch.
Neue Regelungen ab 2025 geben Anreize
Das Bundeskabinett hat Anfang September Regelungen beschlossen, die das Arbeiten nach Eintritt in die Altersrente finanziell erheblich begünstigen. Der Sozialverband VdK bewertet die Pläne der Bundesregierung kritisch. Der Sinn der Rente liegt darin, so die Ansicht des VdK, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand gehen können.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Die reguläre Altersrente muss weiterhin ihre existenzsichernde Funktion behalten. Für alle langjährig Versicherten muss am Ende des Berufslebens eine solide Rente stehen, die den Lebensstandard sichert. Brüchige Rentenübergänge wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegeverpflichtungen von Angehörigen sollten dringend besser abgefedert werden.“
Nach den neuen Regeln sollen Arbeitgeber ab Juli 2025 arbeitenden Seniorinnen und Senioren die Beiträge zur Renten- sowie zur Arbeitslosenversicherung zusätzlich zum Lohn auszahlen können. Dieser Beitrag liegt bei 10,6 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitende Witwen und Witwer sollen erst ab Juli 2027 nach den neuen Regeln etwas mehr von ihrer Hinterbliebenenrente behalten dürfen.
Und hier sind unsere Ansprechpartner für Fragen und Anregungen rund um den VdK:
Ihr Ansprechpartner für Adelsheim, Sennfeld und Leibenstadt ist:
Jörg Zimmermann, Ortsverbandsvorsitzender, Tel. 0171/4591889 (auch WhatsApp)
Ihre Ansprechpartnerin für Seckach ist:
Agathe Wallisch, Ortsbeauftragte, Tel. 06292/1256
Ihr Ansprechpartner für Zimmern ist:
Hermann Bopp, Ortsbeauftragter, Tel. 06291/1566
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www.bw.vdk.de/vor-ort/ov-adelsheim-sennfeld/