Stadt Karlsruhe
76228 Karlsruhe
Aus den Rathäusern

Rückblick auf 50 Jahre Eingemeindung der Gemeinde Wettersbach zur Stadt Karlsruhe am 1. Januar 1975

Im Rahmen des anstehenden Jubiläums im Jahr 2025 „50 Jahre Eingemeindung“ wird im Wettersbacher Anzeiger künftig monatlich über die Highlights jedes...
Foto: Stadtarchiv Karlsruhe, Schlesiger

Im Rahmen des anstehenden Jubiläums im Jahr 2025 „50 Jahre Eingemeindung“ wird im Wettersbacher Anzeiger künftig monatlich über die Highlights jedes Jahrzehnts der vergangenen 50 Jahre auszugsweise berichtet.

Die Landesregierung Baden-Württemberg führte zwischen dem 01.09.1968 und dem 01.01.1975 eine Gebiets- und Gemeinderatsreform durch. Ziel dieser Reform war, die kommunale Selbstverwaltung durch die Bildung von Großgemeinden und durch Eingemeindungen leistungsfähiger zu machen. Von anfangs 3.379 Gemeinden gab es am Ende der Reform nur noch 1.111 Gemeinden in Baden-Württemberg. Um ihre kommunale Selbständigkeit zu erhalten, einigten sich die Gemeinderäte der Gemeinde Grünwettersbach und der Gemeinde Palmbach auf eine Fusion. Diese trat am 1. Januar 1972 in Kraft. Ein neuer Gemeindename war auch schnell gefunden:

„Wettersbach“

Bei der Erstellung des neuen Gemeindewappens wurde Wettersbach vom Generallandesarchiv Karlsruhe unterstützt: Das neue Wappen ist eine Verbindung aus den bisherigen Ortswappen von Grünwettersbach und Palmbach; am 28. August 1972 wurde der Gemeinde Wettersbach vom baden-württembergischen Innenministerium das Recht verliehen, künftig das neue Wappen zu führen. Am 1. Juni 1972 fand die Gemeinderatswahl nach dem Prinzip der Teilortswahl statt. Schon im Frühsommer 1972 signalisierte die Landesregierung dem damaligen Grünwettersbacher und anschließend neuem Bürgermeister von Wettersbach Herrn Walter Rohrer, dass die Autonomie der Gemeinde, u. a. wegen fehlenden Gewerbesteuereinahmen, nicht bestätigt werden kann.

Nach mehreren Beratungen entschied sich der Wettersbacher Gemeinderat für die Stadt Karlsruhe als neuen Eingemeindungspartner. Innerhalb eines Jahres wurde eine Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Wettersbach in die Stadt Karlsruhe ausgearbeitet. Diese ist online abzurufen unter:

file:///C:/Users/KERSTI~1.TRO/AppData/Local/Temp/25/MicrosoftEdgeDownloads/e45c925c-84fb-4b90-bf73-be5d3374ff7e/0-8_Eingliederung_Wettersbach.pdf

Im Januar 1975 wurde die Gemeinde Wettersbach somit wieder in zwei Stadtteile – Grünwettersbach und Palmbach – aufgeteilt und in die Stadt Karlsruhe eingegliedert.

Mit der Einführung der Ortschaftsratsverfassung entstand die gleichnamige Ortschaft mit Ortschaftsrat und Ortsvorsteher*in. Der Ortschaftsrat der Gemeinde Wettersbach bestand auch damals aus 16 Mitgliedern (geregelt in § 16 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe), von denen damals zehn dem Teilort Grünwettersbach und sechs dem Teilort Palmbach angehörten.

Um den einzelnen Stadtteilen eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat Karlsruhe zu garantieren, wurde für die neuen Stadtteile die unechte Teilortswahl eingeführt. Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg, welche eine ausreichende und garantierte Repräsentanz einzelner Teilorte („Wohnbezirke“) im entsprechenden Gemeinderat der Gesamtgemeinde sichern soll. Damit standen zwei Sitze im Karlsruher Gemeinderat für je einen Vertreter*in aus Grünwettersbach und Palmbach zu.

Im Eingliederungsvertrag hatte sich die Stadt Karlsruhe verpflichtet, in Wettersbach Investitionen vorzunehmen und dabei auf den dörflichen Charakter zu achten. Gleichzeitig sollte „in erheblichen Maße“ die Erholungsfunktionen der Ortschaft berücksichtigt werden. Das im Eingliederungsvertrag aufgestellte städtische Investitionsprogramm in Höhe von 26,63 Millionen DM ermöglichte, viele bereits begonnene Projekte und vorgeplante Maßnahmen umzusetzen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Karlsruhe

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Ortsverwaltung Wettersbach
01.08.2024
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