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Rückblick zum Männerfrühstück vom 11. Juli 2024 mit Manuel Döbele: Wie lässt sich die Pflege von Angehörigen zu Hause organisieren?

Einen umfassenden, praxisnahen und genauen Überblick zur Problematik vermittelte Herr Döbele von der Verbraucherzentrale. Sobald ein Angehöriger pflegebedürftig...
Manuel Döbele
Manuel DöbeleFoto: Erich Schmidtblaicher

Einen umfassenden, praxisnahen und genauen Überblick zur Problematik vermittelte Herr Döbele von der Verbraucherzentrale.

Sobald ein Angehöriger pflegebedürftig ist, gelte es, sich über den Pflegebedarf klar zu werden. Was kann man selbst tun, wo braucht man Hilfe, welche baulichen Voraussetzungen sind gegeben, z. B. für ein Pflegebett oder den Bad-Umbau?
Dann sucht man einen ambulanten Pflegedienst. Hinweise erhält man bei Pflege- und Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden, z. B. unter der Adresse www.pflege-navigator.de oder beim Pflegestützpunkt des Kranken- und Diakonievereins in Wolfschlugen. Dabei sollte man auf die Qualifikation achten, auch für spezielle Dienste wie Schmerztherapie, Palliativ- und Demenzpflege. Man sollte ein Beratungsgespräch im Haus und dann im Büro des Pflegedienstes suchen. So können sich beide Seiten einen Überblick verschaffen. Wenn überhaupt möglich, sollten verschiedene Angebote eingeholt und Leistungen und Preise verglichen werden. Die Pflegedienste können anbieten: die Behandlungspflege mit den vom Arzt verordneten Maßnahmen (wie Spritzen, Verbände wechseln), die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität), Hauswirtschaftspflege wie Waschen und Einkaufen, Zusatz- und Sonderleistungen wie Essen auf Rädern und Notruf. Die Vergütung, also die Preise, verhandelt jeder Pflegedienst mit den Pflegekassen – daher Preise vergleichen! Die Pflegekassen bezahlen einen Entlastungsbetrag von 125 EUR für jeden Pflegebedürftigen, ein Pflegegeld von 332 bis 947 EUR für Pflegegrad 2 – 5 und Sachkosten von 761 bis 2.200 EUR, die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden. Diese Zahlungen können teilweise auch miteinander verrechnet werden (Kombileistung).

Herr Döbele wies darauf hin, dass bei der Wahl eines Pflegdienstes Qualitätssiegel wenig aussagen; besser seien Erfahrungsberichte. Wichtig sei, einen Pflegevertrag abzuschließen, in dem Leistungen und Preise, Haftung etc. festgelegt sind. Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden.

Auf eine oft gewählte Alternative zum Pflegedienst, die Beschäftigung einer osteuropäischen Betreuungskraft, ging Herr Döbele im letzten Teil des Referats ein. Dabei gebe es vier Varianten:

1. Das Arbeitgebermodell: Der Haushalt des Pflegebedürftigen stellt die Betreuungskraft selbst an, muss dabei aber das deutsche Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht beachten.

2. Das Entsendemodell (am häufigsten gewählt): Eine Agentur vermittelt eine Kraft über ein Unternehmen im EU-Ausland, und es gelten die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Heimatlandes, z. B. Polens oder Rumäniens. Sie verlangt dabei selbst ca. 1000 EUR im Jahr. Hier kommt es natürlich auf die Verlässlichkeit der Agentur an.

3. Die Selbständigkeit: Die Pflegekraft agiert als Selbständige. Es besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, d. h. die Kräfte sind steuer- und versicherungsrechtlich nicht abgesichert. Es drohen Strafzahlungen und bei Unfällen Folgekosten.

4. Der Einsatz von Kräften in mehreren EU-Mitgliedsländern: Die Kräfte wechseln nach 6-8 Wochen in ein anderes Land und sparen sich so eine Anmeldung (erst ab 3 Monaten erforderlich).

Am Ende des Referats waren die zahlreichen Zuhörer, alle im Renten- bzw. Pensionsalter, von der Fülle und Komplexität der Regelungen und Bestimmungen sichtlich beeindruckt. Herr Döbele wies deswegen darauf hin, dass die Verbraucherzentrale in Stuttgart und Reutlingen neutrale Beratungen anbietet, für den Fall, dass eine Pflege im Familienkreis nötig wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/gesundheit-pflege

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2024
von Evangelische Kirchengemeinde Wolfschlugen
24.07.2024
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