Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in die Fahrbahnen und Gehwege hineinragen und somit den Verkehr behindern. Gleiches gilt auch für zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenleuchten, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit eine ungehinderte Nutzung von Gehwegen und Straßen gewährleistet ist.
Folgendes sollte bei einem Rückschnitt beachtet werden:
Bitte prüfen Sie die Hecken, Sträucher und Bäume auf ihrem Grundstück und sorgen dafür, dass diese nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen und so zu einer Behinderung oder einem Ärgernis für andere werden.
Dieser schonende „Form- und Pflegeschnitt“ ist ganzjährig erlaubt und unterliegt nicht dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das „Abschneiden“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt.
Maßgebend für Abstände und Höhen der Bepflanzungen ist das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg, 3. und 4. Abschnitt, Erhöhungen, Einfriedungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!