Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern

Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig...

Rückschnitt an Hecken, Bäumen und Sträuchern entlang öffentlicher Straßen und Gehwegen

Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit sie nicht in die Fahrbahnen und Gehwege hineinragen und somit den Verkehr behindern. Gleiches gilt auch für zugewachsene Verkehrszeichen und Straßenleuchten, die ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Wir bitten deshalb alle Anlieger und Grundstückseigentümer, die Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, damit eine ungehinderte Nutzung von Gehwegen und Straßen gewährleistet ist.

Folgendes sollte bei einem Rückschnitt beachtet werden:

  • Die Durchfahrtshöhe über Gehwegen muss 2,50 m, und über Fahrbahnen 4,50 m betragen.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, sodass der Weg in der ganzen Breite nutzbar ist.
  • An Straßenkreuzungen und Sichtdreiecken muss für den Fahrzeugverkehr ausreichende Sicht gewährleistet sein (Bepflanzung höchstens 80 cm).
  • Anpflanzungen im Bereich von Verkehrszeichen und Straßenlaternen sollten ebenfalls zurückgeschnitten werden.

Bitte prüfen Sie die Hecken, Sträucher und Bäume auf ihrem Grundstück und sorgen dafür, dass diese nicht auf öffentliche Wege und Straßen ragen und so zu einer Behinderung oder einem Ärgernis für andere werden.


Dieser schonende „Form- und Pflegeschnitt“ ist ganzjährig erlaubt und unterliegt nicht dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 01. März bis 30. September das „Abschneiden“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern untersagt.

Maßgebend für Abstände und Höhen der Bepflanzungen ist das Nachbarschaftsrecht Baden-Württemberg, 3. und 4. Abschnitt, Erhöhungen, Einfriedungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeinde Aldingen und Aixheim – Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2024

Orte

Aldingen
von Gemeinde Aldingen
23.08.2024
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