Dornen auf Augenhöhe oder Anpflanzungen, die in den Gehweg hineinragen, bilden eine große Gefahr für Fußgänger und Kinder auf dem Fahrrad.
Hecken, Sträucher und Anpflanzungen, die in öffentliche Geh- und Radwege sowie in Fahrbahnen hineinragen, muss der Besitzer stets zurückschneiden. Ragen Zweige oder Äste in die Geh- und Radwege hinein, können gefährliche Situationen entstehen. Insbesondere wenn Zweige mit Dornen in Augenhöhe auf Wege hinauswachsen oder hinaushängen, können diese schwere Verletzungen an Augen und Kopf verursachen. Der Grundstückseigentümer ist bei Verletzungen haftbar.
Auch durch Anpflanzungen, die in den Gehweg hineinwachsen und die Fußgänger, insbesondere Grundschulkinder oder Kinder auf dem Fahrrad veranlassen, auf die Fahrbahn auszuweichen, können gefährliche Situationen entstehen.
Beim Zurückschneiden von Anpflanzungen sind folgende Punkte, das sog. Lichtraumprofil (siehe Bild), zu beachten:
- Die Anpflanzungen sind über Geh- und Radwegen bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m zurückzuschneiden. Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von 4,50 m eingehalten werden.
- Es muss ständig gewährleistet sein, dass Verkehrszeichen, Straßennamensschilder sowie die Straßenbeleuchtung nicht durch Zweige oder Äste verdeckt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Weiter sollten zu Ihrer Sicherheit Hausnummern an den Gebäuden sichtbar und deutlich für Rettungsdienste erkennbar sein und nicht durch Anpflanzungen verdeckt sein.
Zu unserem Bedauern müssen wir immer wieder bei verschiedenen Grundstücken auf unserer Gemarkung – ob bebaut oder unbebaut – feststellen, dass die Zeit von 1.10. bis 28.2. nicht für einen großzügigen Rückschnitt genutzt wird.
Bis 28.2.2025 können Anpflanzungen noch großzügig zurückgeschnitten werden. Nutzen Sie kommende trockene Tage und schneiden Sie die Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück großzügig zurück. Es dient der Sicherheit aller.
Ihre Gemeindeverwaltung