Aus den Rathäusern

Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten sind für die Verkehrssicherung mitverantwortlich. Es wurde festgestellt, dass Bäume, Hecken und...
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Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten sind für die Verkehrssicherung mitverantwortlich. Es wurde festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher sowie sonstige Bepflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und auch Straßennamensschilder sowie Straßenlaternen bedecken. Dort ist leider die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Im Interesse der Verkehrssicherungspflicht fordern wir Sie auf, die Hecken, Sträucher, überhängende Äste sowie sonstige Bepflanzungen entsprechend zurückzuschneiden. Das betrifft auch die Bepflanzung an Feld- und Wiesenwegen. Pflegeschnitte sind auch derzeit möglich.

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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