Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten sind für die Verkehrssicherung mitverantwortlich. Es wurde festgestellt, dass Bäume, Hecken und Sträucher sowie sonstige Bepflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und auch Straßennamensschilder sowie Straßenlaternen bedecken. Dort ist leider die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Im Interesse der Verkehrssicherungspflicht fordern wir Sie auf, die Hecken, Sträucher, überhängende Äste sowie sonstige Bepflanzungen entsprechend zurückzuschneiden. Das betrifft auch die Bepflanzung an Feld- und Wiesenwegen. Pflegeschnitte sind auch derzeit möglich.