Wir möchten daran erinnern, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Bäume, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum (auch Feld- und Wirtschaftswege) hineinragen, rechtzeitig zurückzuschneiden.
Die Herbst- und Wintermonate sind traditionell die geeignete Zeit für Gehölz- und Baumpflegearbeiten.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben zur Freihaltung des Verkehrsraums:
Zeitraum für Rückschnitt und Fällarbeiten:
Vom 01. Oktober bis 28. Februar ist das Schneiden von Hecken sowie das Durchführen notwendiger Fällarbeiten zulässig.
Wir bitten um rechtzeitige Durchführung dieser Arbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!