Aus den Rathäusern

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Bei der aktuellen Wetterlage, viel Sonnenschein, kühle Nächte und ab und zu Regen wachsen manche Pflanzen und Sträucher schneller als gedacht. Wir möchten...

Bei der aktuellen Wetterlage, viel Sonnenschein, kühle Nächte und ab und zu Regen wachsen manche Pflanzen und Sträucher schneller als gedacht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Bepflanzungen entlang der Grundstücksgrenze kritisch zu begutachten und wenn notwendig, zurückzuschneiden.

Anpflanzungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss an öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen in mindestens 4,50 Meter Höhe, über Geh- und Radwegen in mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Auch der seitliche Bereich von Gehwegen ist hiervon betroffen und ist bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. An Kreuzungen und Einmündungen sowie unübersichtlichen Stellen darf die Sicht durch auswuchernden Bewuchs nicht beeinträchtigt werden.

Wird die Sicht der Fahrzeugführer durch wucherndes Gewächs behindert, kann im Falle eines Unfalls eine Teilschuld des Grundstückeigentümers infrage kommen. Um solchen Fällen vorzubeugen, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, Ihre Gartenbestände mit kritischem Auge zu durchforsten und bei Bedarf den entsprechenden Rückschnitt durchzuführen oder zu veranlassen.

Der Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist das ganze Jahr zulässig.

Nehmen Sie sich die Angelegenheit zu Herzen und denken vor allem an die Fußgänger, welche die Gehwege aufgrund des Bewuchses nicht uneingeschränkt nutzen können.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Bad Niedernau, Bieringen, Obernau, Weiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024
von Ortschaftsverwaltung Weiler
30.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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