Aus den Rathäusern

Rückschnitt von Bepflanzungen im Bereich der Weinberge

Wie jedes Jahr wachsen die Pflanzen durch das feuchtwarme Wetter derzeit sehr schnell. Wir bitten daher alle Flurstückeigentümer entlang der Zufahrtswege...

Wie jedes Jahr wachsen die Pflanzen durch das feuchtwarme Wetter derzeit sehr schnell. Wir bitten daher alle Flurstückeigentümer entlang der Zufahrtswege zu bzw. in den Benninger Weinbergen, die Bäume/Hecken/Sträucher, die eventuell von Ihrem Flurstück in den Verkehrsraum ragen, zeitnah zurückzuschneiden.

Um die Verkehrssicherheit für die Nutzer der Wege zu gewährleisten, sollten keine Äste, Sträucher oder Ähnliches in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist ein Rückschnitt trotz der derzeit geltenden Sperrfrist (01.03. bis 30.09.) erlaubt. Bitte schneiden Sie den Bewuchs bis zur Grundstücksgrenze hin zurück, nach oben sollten mindestens 4,50 m Lichtraumprofil freigehalten werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Erscheinung
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Benningen
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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