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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen entlang öffentlicher Wege und Straßen

Damit Straßen, Gehwege und Radwege sicher genutzt werden können, bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,...

Damit Straßen, Gehwege und Radwege sicher genutzt werden können, bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Büsche, Bäume und sonstigen Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden.

Bitte achten Sie darauf, dass Äste und Pflanzen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Anpflanzungen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Folgende Mindesthöhen sind freizuhalten:

  • über Fahrbahnen: 4,50 m
  • über Geh-/ und Radwegen: 2,50 m

Besonders an Einmündungen und Kreuzungen ist auf freie Sicht zu achten. Hecken und Sträucher sollten dort so niedrig gehalten werden, dass Verkehrsteilnehmende ausreichend sehen können. In der Regel ist dies bei einer Höhe von maximal 0,80 m gegeben.

Außerdem dürfen Verkehrszeichen nicht durch Pflanzen verdeckt werden. Sie müssen jederzeit gut und rechtzeitig erkennbar sein.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
von Stadt Spaichingen
19.05.2026
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