Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Hinweise und Beschwerden ein, dass Gehweg- und Fahrbahnränder nicht ordnungsgemäß freigeschnitten werden. Es ragen Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen stellenweise verkehrsbehindernd in den Geh- und Fahrbereich hinein und behindern sowie gefährden Verkehrsteilnehmer.
Jeder Eigentümer eines Grundstückes muss überprüfen, ob die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstückes gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Nutzer der Straßen und Gehwege (Fußgänger und Autofahrer) keine Gefahr oder Behinderung besteht.
Anton Müller
Bürgermeister