Aus den Rathäusern

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen entlang von Straßen und Wegen

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Hinweise und Beschwerden ein, dass Gehweg- und Fahrbahnränder nicht ordnungsgemäß freigeschnitten...

Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Hinweise und Beschwerden ein, dass Gehweg- und Fahrbahnränder nicht ordnungsgemäß freigeschnitten werden. Es ragen Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen stellenweise verkehrsbehindernd in den Geh- und Fahrbereich hinein und behindern sowie gefährden Verkehrsteilnehmer.

Jeder Eigentümer eines Grundstückes muss überprüfen, ob die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstückes gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Nutzer der Straßen und Gehwege (Fußgänger und Autofahrer) keine Gefahr oder Behinderung besteht.

Bitte beachten Sie hierbei folgende Regelungen:

  • Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4,25 Meter Höhe und über den Gehwegen von 2,30 Meter Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge beziehungsweise Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können.
  • Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können.
  • Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 Meter Höhe die Sicht nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck für Autofahrer vorhanden ist.
  • Hecken entlang von Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die gesamte Breite dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und störende Äste und Ranken entfernt werden.
  • Um radikale Rückschnitte zu vermeiden, müssen Hecken deshalb regelmäßig geschnitten werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder frei einzusehen sind.

Anton Müller
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen
Ausgabe 30/2024
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen
Ausgabe 28/2024
Amtsblatt der Gemeinde Dormettingen
Ausgabe 27/2024
von Gemeinde Dormettingen
24.07.2024
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