Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Mehr Sicherheit auf Gehwegen und Straßen – Helfen Sie mit! Warum ist das Thema aktuell? Das feuchtwarme Klima hat diesen Sommer für kräftiges Wachstum...

Mehr Sicherheit auf Gehwegen und Straßen – Helfen Sie mit!

Warum ist das Thema aktuell?

Das feuchtwarme Klima hat diesen Sommer für kräftiges Wachstum von Hecken und Sträuchern gesorgt. In vielen Fällen wachsen Gehölze dadurch in öffentliche Flächen wie Gehwege und Straßen hinein – auch bei uns in Bühl.

Wird dadurch die Verkehrssicherheit eingeschränkt, sind Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen verpflichtet, die Gehölze zurückzuschneiden!

Besonders gefährlich: Überwucherung von Gehwegen

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Gehwegen:
Wenn Hecken oder Sträucher den Gehweg blockieren, müssen Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen – das betrifft besonders:

Kinder

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

ältere Personen

Dadurch entstehen akute Gefahrenlagen im Straßenverkehr.

Was ist laut Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben?

Anpflanzungen aller Art, die in öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, müssen regelmäßig
zurückgeschnitten,
ausgedünnt und
ggf. beseitigt werden.

Freizuhaltende Höhen (lichte Höhen):

Damit niemand gefährdet wird, müssen folgende Mindesthöhen über öffentlichen Flächen eingehalten werden:

2,50 m über Gehwegen

2,50 m über Radwegen

4,50 m über Fahrbahnen

Sicht an Kreuzungen und Einmündungen

Damit Sichtfelder nicht beeinträchtigt werden, gilt:
Im Bereich sogenannter Sichtdreiecke („Sichtwinkel“)

dürfen Bepflanzungen, Zäune oder Mauern

eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten

gemessen von der Oberkante der Fahrbahn

Verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt der Stadt Tübingen führt derzeit verstärkt Kontrollen durch und fordert den baldigen Rückschnitt in gefährdeten Bereichen ein.

Wohin mit dem Schnittgut?

Gehölzschnitt kann weiterhin kostenlos auf dem
Häckselplatz Weilheim angeliefert werden:
samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr

Unsere Bitte an alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer:

Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihre Bepflanzung entlang öffentlicher Wege und führen Sie den notwendigen Rückschnitt rechtzeitig durch. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserem Ort.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Erscheinung
Gemeindebote – Mitteilungsblatt der Universitätsstadt Tübingen, Stadtteil Bühl
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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