In den letzten Wochen ist vermehrt aufgefallen, dass zahlreiche Hecken und Sträucher in den öffentlichen Raum hineinragen und dadurch die Durchgänge für Fußgänger und den Autoverkehr erheblich einschränken.
Die Gemeindeverwaltung weist deshalb darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass seine Pflanzen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.