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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern wieder möglich

Umfassender Schnitt bis Ende Februar erlaubt Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Zwischen dem...

Umfassender Schnitt bis Ende Februar erlaubt

Der Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden.

Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz umfassende Schnittmaßnahmen: Pflanzen dürfen in Form gebracht, stark zurückgeschnitten oder auch „auf den Stock gesetzt“ werden. Ab März beginnt dann wieder die Brut- und Setzzeit der Vögel.

Das Gartenbauamt intensiviert daher in den kommenden Wochen die Arbeiten an Sträuchern und Gehölzen. In einigen Bereichen werden Verjüngungsschnitte vorgenommen und Gehölze bis „auf den Stock“ gesetzt. Diese Arbeiten erfolgen bewusst außerhalb der Vegetationsperiode. Verjüngungsschnitte stärken die Vitalität der Pflanzen, fördern ein gesundes Wachstum und sichern langfristig die ökologische Funktion der Hecken. Das Erscheinungsbild der betroffenen Gehölzgruppen ist ungewohnt und wirkt radikal. Erfahrungsgemäß treiben die Gehölze jedoch bereits ein bis zwei Jahre nach den Schnittmaßnahmen wieder stark aus und die Lücken im Bestand schließen sich wieder.

Rückzugsmöglichkeiten für Tiere sind wichtig

Damit stets Rückzugsmöglichkeiten für Vögel, Insekten und Säugetiere bestehen bleiben, werden die Schnittmaßnahmen abschnittsweise durchgeführt, das bedeutet, dass immer auch Bereiche unbearbeitet belassen werden und erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Reihe sind. Verkehrssicherheitsrelevante Bereiche müssen wiederum flächig bearbeitet werden.

Die Gehölzschnittmaßnahmen werden sowohl in Eigenleistung des Gartenbauamtes als auch von Fachbetrieben für Garten- und Landschaftsbau durchgeführt. Fachfirmen, die dafür beauftragt werden, sind mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut und geschult.

Für entstehende Unannehmlichkeiten bei der Durchführung der Arbeiten bittet das Gartenbauamt um Verständnis.

Eigentümer in der Pflicht – Verkehrssicherheit gewährleisten

Die Stadt bittet zudem alle Haus- und Grundstückseigentümer, zeitnah ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen und Sträucher, Bäume sowie Hecken zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Besonders kritisch sind Straßenecken, an denen ein Einbiegen durch zugewachsene Sichtachsen gefährlich werden kann. Zudem müssen abgestorbene Äste entfernt werden, damit keine Gefahr durch herabfallendes Holz entsteht.

Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
von Stadt Karlsruhe
14.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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