Die landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen prägen unsere schöne Kulturlandschaft und sind zugleich die Grundlage der Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte. Um diese zu schützen, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger sowie Erholungssuchende um besondere Rücksichtnahme.
Das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen ist gesetzlich eingeschränkt. Während der Vegetationszeit üblicherweise Anfang März bis Ende Oktober dürfen diese Flächen grundsätzlich nicht betreten werden. Rechtsgrundlage ist § 44 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg:
§ 44 NatSchG (2):
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen des Garten-, Obst- und Weinbaus, dürfen ebenfalls nur auf Wegen betreten werden.
Bitte bleiben Sie daher stets auf den ausgewiesenen Feld- und Wiesenwegen.
Ein besonderes Problem stellt die Verschmutzung durch Hundekot dar. Verunreinigtes Gras kann nicht mehr als hochwertiges Futter genutzt werden. Für Nutztiere besteht zudem ein Gesundheitsrisiko, und die Ernte wird erheblich beeinträchtigt. Auch in Getreideflächen hat Hundekot nichts zu suchen. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere konsequent zu entfernen. Das nicht einsammeln von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Das Begehen der Flächen stört auch die Bodenbrüter, das Niederwild und die Rehkitze. Das Kirbachtal ist Teil eines der größten FFH- und Vogelschutzgebiete Baden-Württembergs, wofür wir alle die Verantwortung tragen.
Führen Sie Ihre Hunde möglichst an der Leine und sorgen Sie dafür, dass sie jederzeit unter Kontrolle sind – auch im Freilauf.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme leisten wir alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Landwirtschaft, zur Sicherung hochwertiger Lebensmittel und zum Erhalt unserer schönen Landschaft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.