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Rücksichtsvoll parken – Rettungswege freihalten!

Immer wieder kommt es vor, dass Fahrzeuge an Engstellen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen oder vor Feuerwehrzufahrten abgestellt werden. Was oft...

Immer wieder kommt es vor, dass Fahrzeuge an Engstellen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen oder vor Feuerwehrzufahrten abgestellt werden. Was oft nur „für kurze Zeit“ gedacht ist, kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben: Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr oder Busse kommen nicht durch, Sichtbeziehungen werden eingeschränkt und gefährliche Situationen entstehen.

Bitte achten Sie deshalb auf die geltenden Parkregeln und ausreichend Abstand:

  • An engen Straßenstellen darf nur geparkt werden, wenn für die Durchfahrt noch genügend Platz bleibt (mindestens drei Meter).
  • Vor und hinter Kreuzungen sowie Einmündungen gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von fünf Metern.
  • Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen jederzeit vollständig freigehalten werden – auch ein kurzes Halten ist dort nicht erlaubt.
  • Abgesenkte Bordsteine, Gehwege und Zufahrten dürfen ebenfalls nicht blockiert werden.

Übrigens: diese Regeln sind Bestandteil der StVO und gelten auch ohne explizite Ver- und Gebotsschilder. Wer gegen sie verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder und das nicht nur im Einsatzfall der Rettungsdienste.

Gerade Feuerwehr und Rettungsdienste sind auf freie Zufahrten angewiesen. Jede Verzögerung kann im Notfall Menschenleben gefährden. Besonders in Wohngebieten mit schmalen Straßen führen falsch abgestellte Fahrzeuge immer wieder dazu, dass Einsatzfahrzeuge nur erschwert oder gar nicht passieren können.

Die Gemeinde bittet daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis. Wer korrekt parkt, trägt aktiv zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bei.

Erscheinung
Urbacher Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
von Gemeinde Urbach
19.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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