Aus den Rathäusern

„Rüttelprobe“ am Friedhof

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine regelmäßig zu prüfen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, weil von lockeren...

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabsteine regelmäßig zu prüfen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, weil von lockeren Grabsteinen eine akute Unfallgefahr ausgeht. Das Ergebnis einer negativen Rüttelprobe wird den Betreffenden schriftlich mitgeteilt.

Die nächste Prüfung wird am 29.04.2025 von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr auf dem Friedhof in Schlat durchgeführt.

Grabbesitzer haben die Möglichkeit, bei der Prüfung anwesend zu sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Friedhofsverwaltung (Frau Greiner) unter der Rufnummer: 07161/987397-50.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025
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