Aus den Rathäusern

Ruhestörung durch Rasenmäherlärm

Sommerzeit heißt auch „Rasenmäherzeit“ und damit häufen sich auch wieder die Beschwerden über Ruhestörungen. Die Stadtverwaltung möchte daher...

Sommerzeit heißt auch „Rasenmäherzeit“

und damit häufen sich auch wieder die Beschwerden über Ruhestörungen. Die Stadtverwaltung möchte daher um Rücksichtnahme auf Nachbarn untereinander werben.

Zwar dürfen Rasenmäher grundsätzlich werktags von 07:00 – 20:00 Uhr benutzt werden. Allerdings werden Nutzer eines Rasenmähers gebeten, die Notwendigkeit zu prüfen, ob dieser zeitliche Rahmen voll ausgeschöpft werden muss oder ob die Mittagsruhe nicht besser eingehalten werden kann. Auch ein Mähen am frühen Morgen muss nicht zwangsläufig hinsichtlich der guten nachbarschaftlichen Beziehung erfolgen, auch wenn dies rechtlich zulässig ist!

Generell sollte man beim Arbeiten mit lärmintensiven Gerätschaften die notwendige Rücksichtnahme walten lassen. Im Nachgang haben wir für Sie den entsprechenden Text aus der örtlichen Polizeiverordnung abgedruckt:

§ 5 Haus- und Gartenarbeiten

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zur erheblichen Ruhestörung und Belästigung anderer führen können, dürfen nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr ausgeführt werden.

(2) Weitergehende Einschränkungen aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften, insbesondere nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) bleiben unberührt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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