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Bundesgerichtshof prüft Rechtmäßigkeit

Rulantica-Urteil: Nebenkläger des Mädchens legt Revision ein

Trotz des Urteils im Rulantica-Fall ist noch nicht Schluss, jetzt muss der Bundesgerichtshof ran. Warum hat sich die Nebenklage für Revision entschieden?
Angeklagter im Rulantica-Prozess
Rulantica-Urteil: Nebenkläger des Mädchens legt Revision ein. Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess um die Vergewaltigung eines Mädchens, das er aus dem Spaßbad Rulantica gelockt hatte, eingeräumt. (Archiv)Foto: Martin Oversohl/dpa

Der Fall um das Weglocken und den sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica ist trotz der Verurteilung des Täters noch nicht beendet. Zwar hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung über einen Strafrahmen verständigt. Nun aber legte die Nebenklage Revision ein, wie das Landgericht in Freiburg auf Anfrage mitteilte. Der Bundesgerichtshof muss sich daher mit dem Fall und dem Urteil beschäftigen.

Am Mittwoch vergangener Woche war ein 31 Jahre alter Mann in Freiburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte nach eigenen Angaben im vergangenen Sommer ein damals sechs Jahre altes Kind aus dem Bad des Europa-Parks im südbadischen Rust gelockt und missbraucht.

Anwalt: Wollten keine Chance verpassen

Der Anwalt der Nebenklage vertritt das Mädchen, dessen Vater vor Gericht auch ausgesagt hatte. «Wir haben das aus fristwahrenden Gründen getan», sagte der Verteidiger der Deutschen Presse-Agentur. Da nur eine Woche Zeit gewesen sei und die schriftliche Begründung für das Urteil nicht vorgelegen habe, sei die Revision notwendig gewesen, um keine Chance zu verpassen.

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