Bürgermeisteramt Leutenbach
71397 Leutenbach
Aus den Rathäusern

S a t z u n g zur Änderung der Satzung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Leutenbach

S a t z u n g zur Änderung der Satzung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Leutenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach hat am 16. Juli...

S a t z u n g

zur Änderung der Satzung

zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Leutenbach


Der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach hat am 16. Juli 2024 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der neuesten Fassung, folgende Satzung zur Änderung der Satzungzur Kinderbetreuung vom 4. Februar 2010, zuletzt geändert am 25. Juli 2023, beschlossen:


§ 1


§ 13 Abs. 1 Buchstabe g. erhält folgende Fassung:


Bei einem Besuch der Ganztagsbetreuung sowie der Betreuung in Ganztag light besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am vom Träger bereitgestellten Mittagessen.


Die Höhe des Mittagessenspreises wird vom Träger festgesetzt.


Die Bestellung und Abrechnung des Mittagessens erfolgen über ein vom Träger bereitgestelltes Online-System.


§ 2


§ 13 Abs. 4 Buchstabe a. erhält folgende Fassung:


Für Kinder, die eine Betreuung ab dem dritten Lebensjahr bis Schuleintritt (Ü3) in Anspruch nehmen, werden folgende Gebühren (in Euro) erhoben:



Betreuung für 6 Stunden am Tag (VÖ-Betreuung)


ab 1.9.2024

Betreuung für 7,5 Stunden am Tag (Ganztag light)


ab 1.9.2024

Betreuung für 10 Stunden am Tag (Ganztag)


ab 1.9.2024





für eine Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

194,00

315,00

420,00





für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren und 1 Kind in der Betreuung

151,00

236,00

315,00

für beide Kinder gleichzeitig in der Betreuung

253,00

472,00

630,00





für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren und 1 Kind in der Betreuung

76,00

158,00

210,00

für 2 Kinder gleichzeitig in der Betreuung

114,00

316,00

420,00

für alle drei Kinder gleichzeitig in der Betreuung

152,00

474,00

630,00





für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung

34,00

79,00

105,00




Betreuung für 6 Stunden am Tag (VÖ-Betreuung)


ab 1.9.2025

Betreuung für 7,5 Stunden am Tag (Ganztag light)


ab 1.9.2025

Betreuung für 10 Stunden am Tag (Ganztag)


ab 1.9.2025





für eine Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

218,00

354,00

472,00





für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren und 1 Kind in der Betreuung

168,00

266,00

354,00

für beide Kinder gleichzeitig in der Betreuung

283,00

532,00

708,00





für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren und 1 Kind in der Betreuung

84,00

177,00

236,00

für 2 Kinder gleichzeitig in der Betreuung

126,00

354,00

472,00

für alle drei Kinder gleichzeitig in der Betreuung

168,00

531,00

708,00





für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung

39,00

89,00

118,00



§ 3


§ 13 Abs. 4 Buchstabe b. erhält folgende Fassung:


Für Kinder, die eine Betreuung zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr (U3) in Anspruch nehmen, werden folgende Gebühren (in Euro) erhoben:



Betreuung für 6 Stunden am Tag (VÖ-Betreuung)


ab 1.9.2024

Betreuung für 7,5 Stunden am Tag (Ganztag light)


ab 1.9.2024

Betreuung für 10 Stunden am Tag (Ganztag)


ab 1.9.2024





für eine Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

373,00

513,00

684,00





für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


280,00


385,00


513,00





für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


187,00


257,00


342,00





für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


93,00


128,00


171,00




Betreuung für 6 Stunden am Tag (VÖ-Betreuung)


ab 1.9.2025

Betreuung für 7,5 Stunden am Tag (Ganztag light)


ab 1.9.2025

Betreuung für 10 Stunden am Tag (Ganztag)


ab 1.9.2025





für eine Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren

400,00

550,00

733,00





für eine Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


300,00


413,00


550,00





für eine Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


200,00


275,00


367,00





für eine Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren für jedes Kind in der Betreuung


100,00


138,00


183,00



§ 4


Diese Satzung tritt zum 1. September 2024 in Kraft.


Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.



Ausgefertigt

Leutenbach, den 29. Juli 2024


Jürgen Kiesl

Bürgermeister


Anhang
Dokument
Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Leutenbach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Leutenbach
01.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto