S i t z u n g s b e r i c h t
Am Dienstag, den 29.04.2025, 19:30 Uhr
fand eine Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses statt.
Öffentliche Sitzung
Bauanträge |
Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus & Einbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. 4674, Dagobertstraße 9, in Waibstadt-Daisbach |
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß § 30 Abs. I i.V.m. § 31 Baugesetzbuch.
Errichtung eines überdachten Lagerplatzes mit 4 Containern, Bürocontainer & Umfahrt mit Hofeinschotterung auf dem Grundstück Flst.Nr. 21746, unteres Lohhaus 1, in Waibstadt |
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß § 30 Abs. I Baugesetzbuch.
Erhöhung Dachgeschoss mit Gauben auf dem Grundstück Flst.Nr. 28254, Stettiner Straße 12, in Waibstadt |
Für diesen Tagesordnungspunkt lag Bürgermeister Locher ein Antrag auf geheime Abstimmung vor. Da der Gemeinderat keine Einwendungen äußerte, fand die Abstimmung geheim statt.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß § 30 Abs. I Baugesetzbuch.
Nachtrag zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 28714, Bernaustraße 20 in Waibstadt |
Um baurechtliche Bedenken auszuräumen, wurde dieser Antrag, dem bereits in der Vergangenheit zugestimmt wurde, erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Durch Beschluss soll sichergestellt werden, dass bei der Änderung der Bebauungspläne auch die Ausführungen zur Dachform in Bernau zu ändern.
Der Gemeinderat stimmte dem Nachtrag zum Bauantrag zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß § 30 Abs. I i.V.m. § 31 Baugesetzbuch.
Der Gemeinderat beschloss, nach den bereits vorgenommenen Änderungen der Bebauungspläne Eichelberg/Altenberg, Traubenstock und Hammerstock bei den nächsten Änderungen auch zeitnah den Bebauungsplan Bernau zu ändern. Wie bei allen vorgenommenen Änderungen werden dabei Flachdächer ausdrücklich zugelassen.
Bauvoranfrage Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 3810, Wolfstraße in Waibstadt-Daisbach |
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da man aus Gründen der Gleichberechtigung und Vermeidung von einzelnen Bauten im Außenbereich von dem Vorhaben absehen möchte. In der Vergangenheit wurden bereits andere Bauanfragen im Außenbereich abgelehnt.
Der Gemeinderat stimmte gegen die Bauvoranfrage.
Umnutzung einer bestehenden Wohnung in Kosmetik- und Friseursalon auf dem Grundstück Flst.Nr. 293, Alte Sinsheimer Straße 7, in Waibstadt |
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte sein Einvernehmen gemäß § 34 Baugesetzbuch.
Landessanierungsprogramm „Ortsmitte Daisbach“: Satzungsbeschluss zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes |
Um die Sicherstellung von Fördermitteln und den Abschluss der Baumaßnahme zu gewährleisten, soll der Durchführungszeitraum verlängert werden.
Der Gemeinderat beschloss die als Anlage beigefügte Änderung der Satzung über das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Daisbach“ und damit die Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 30.04.2026.
Neufassung der Friedhofssatzung |
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Friedhofssatzung.
Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung bis 300 € |
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von 9 Spenden i.H.v. insgesamt 651,00 € zu.
Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder einer ähnlichen Zuwendung über 300 € |
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der in Anlage 1 (Nr. 18-21 + 24) der Vorlage beigefügten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.
Es handelte sich um
1. Eine Spende an die Freiwillige Feuerwehr i.H.v. 510,00 €
2. Eine Spende von Jürgen Kröner für die Heimatpflege i.H.v. 300,00 €
3. Eine Spende des SG Waibstadt 1919 e.V. – Alte Herren an den städtischen Kindergarten i.H.v. 700,00 €