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Sachbearbeiter (m/w/d)

Stellenausschreibung Die Abteilung Kaufmännisches Gebäudemanagement des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudemanagement der Stadt Waiblingen...

Stellenausschreibung

Die Abteilung Kaufmännisches Gebäudemanagement des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudemanagement der Stadt Waiblingen sucht zum nächstmöglichen Termin in Vollzeit und unbefristet einen

Sachbearbeiter (m/w/d)

Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem:

  • Verwaltung von Wohnungen
  • eigenständige Vermietung von Wohnungen
  • Abschluss von Mietverträgen
  • Unterbringung und Einweisung von Flüchtlingen und Obdachlosen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Zugangsverwaltung der elektronischen Schließanlagen

Du bringst mit:

  • eine abgeschlossene Ausbildung/Studium als Immobilienkaufmann (w/m/d) oder im öffentlichen Verwaltungsdienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte (w/m/d), Verwaltungswirt (w/m/d)) bzw. eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
  • Berufserfahrung in der Wohnungswirtschaft und der Wohnungsverwaltung ist von Vorteil
  • eine selbstständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise, Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
  • interkulturelle Kompetenz
  • Führerschein, Klasse B

Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 10 TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Wir bieten dir:

  • eine vielseitige Tätigkeit in einem sehr engagierten Team
  • umfassende gesundheitsfördernde Angebote
  • einen Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 40 Euro

Fachliche Fragen beantwortet gerne Herr Beck (Abteilungsleiter Kaufmännisches Gebäudemanagement), Telefon 07151 5001-3320. Personalrechtliche Auskünfte erhältst du von Frau Schirling, Abteilung Personal, Telefon 07151 5001-2146.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann bewirb dich bitte bis zum 18. Januar 2026 über unser Online-Bewerberportal unter karriere.waiblingen.de.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Neustadt – Stadt Neustadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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